Ich habe die zwei Öffnungsstellungen des Panoramadachs bei meinem G21 (Bj. 12/2020) fotografiert.
Komfortposition:
Position ganz offen:
Anscheinend gibt es die Position ganz offen nicht beim G20.
Ich habe die zwei Öffnungsstellungen des Panoramadachs bei meinem G21 (Bj. 12/2020) fotografiert.
Komfortposition:
Position ganz offen:
Anscheinend gibt es die Position ganz offen nicht beim G20.
Ist zwar aus dem DRIVERS GUIDE von meinem G21, aber hast du das schon mal probiert? Screenshot_20250514_081933_DRIVERS GUIDE~2.jpg
Könnte mir vorstellen, das es das auch beim G20 gibt.
Was soll denn bitte heißen dort hingehen wo ich damit hergekommen bin?!
Zu dem Händler, bei dem du mit den Getriebeproblemen warst. ![]()
Was mich nur etwas verwundert:
Es reicht eine Fahrt mit 300 km und anderem Fahrprofil, um die Getriebeadaption so stark zu verändern. Ich dachte, das dauert länger.
Jetzt musst du mit deinem bisherigen "Standard" Fahrprofil nur aufpassen, dass sich die Adapton nicht wieder verschlechtert.
Meine Edelweiss LT3 Felgen kamen heute an, direkt habe ich sie montieren und eintragen lassen. Dies verlief übrigens problemlos.
Sitzen besser im Radkasten und Prüfer war begeistert.
Habe ich dir doch geschrieben, dass das passt. ![]()
Nur habe ich leider schwarze BMW Schrauben.. habt ihr da ne Idee für Schrauben mit Felgenschloss in Silber?
Die würde ich in schwarz lassen, ist doch ein guter Kontrast zum Silber. Und die Nabendeckel sind doch auch schwarz und silber.
Weiß nicht ob´s dir was bringt für deine Aufklärung ... aber das G20 M340i Model hat folgende Daten:
Das bei 20 Zoll Bereifung ab Werk kein Anhängerbetrieb zulässig ist liegt an den Tragfähigkeit der 255/30 R20 92Y Reifen (92 = 630 kg). Bei einer max. Achslast hinten von 1230 kg plus 130 kg bei Anhängerbetrieb ist man bei einer Tragfähigkeit von 1260 kg einfach 100 kg drüber. Abgesehen davon ist die Tragfähigkeit der 8,5 x 20 Zoll BMW-Felgen die Frage.
Ich habe bei meinem G21 M340i xDrive mit Anhängerkupplung meine 20 Zoll Edelweiss-Felgen problemlos eingetragen bekommen.
Hier die Daten vom Fahrzeug:
Max. zulässige Masse VA: 1115 kg
Max. zulässige Masse HA: 1350 kg + 130 kg bei Anhängerbetrieb = 1480 kg
Bereifung (bei Auslieferung) VA: 225/40 R19 93 Y (Tragfähigkeit Reifen 2x 650 kg = 1300 kg)
Bereifung (bei Auslieferung) HA: 255/35 R19 96 Y (Tragfähigkeit Reifen 2x 710 kg = 1420 kg)
Zur Tragfähigkeit der original BMW-Felgen habe ich keine Info.
Bei der Ausstattung ab Werk fehlen bei Anhängerbetrieb 60 kg bei der Traglast der Reifen zur max. zulässigen Masse auf der Hinterachse.
Die Daten der Edelweiss-Felgen und Reifen:
VA: 9x20 (Tragfähigkeit Felgen: 2x 650 kg = 1300 kg)
HA: 10x20 (Tragfähigkeit Felgen: 2x 775 kg = 1550 kg)
VA: 235/35 R20 92Y (Tragfähigkeit der Reifen: 2x 630 kg = 1260 kg)
HA: 275/30 R20 97Y (Tragfähigkeit der Reifen: 2x 730 kg = 1460 kg)
Bei den Edelweiss fehlen bei Anhängerbetrieb 20 kg bei der Traglast der Reifen zur max. zulässigen Masse auf der Hinterachse.
Was bei den Differenzen noch zulässig ist weiß ich auch nicht. Bei den Edelweiss ist sie auf jeden Fall am geringsten.
VA 2,9 bar; HA 2,9 bar.
So steht es in der Bescheinigung zum Eintrag der Reifen von Michelin als Mindestfülldruck bei Höchstgeschwindigkeit (abgeregelt auf 250 km/h).
Bis max. 210 km/h schreiben sie für VA 2,6 bar; HA 2,7 bar
Gibt es vom Radhaus und der Achse einen Unterscheid vom 330i zum M340i?
Das weiß ich leider auch nicht, kann es mir aber nicht vorstellen.
Ich habe jetzt mal die Maße von Ripken Yido-Felge (Gewünscht) mit meiner Edelweiss-Felge (Vorhanden) verglichen:
Screenshot 2025-05-05 195723.png
Die Yido-Felge steht außen 3 mm weiter raus, das solte meiner Meinung nach kein Problem sein. Die 9 mm weiter innen kann ich nicht beurteilen, da habe ich bei mir nicht nachgeschaut.
20250430-Edelweiss-2k.jpg 20250430-Edelweiss-1k.jpg
Die von Fulano erwähnten Auflagen zur Radabdeckung stehen identisch auch bei den Edelweiss-Felgen drin. Nachdem der Sachverständige mein Fahrzeug verschränkt hatte, konnte ich noch meine Finger zwischen Reifen und Kotflügel durchziehen. Auch mit der von Toscha42 erwähnten Tachoabweichung geb es bei mir keine Diskussion.
Der Sachverständige war sogar begeistert, wie gut die Edelweiss-Felgen im Radhaus stehen und nahm sie deshalb auch problemlos nach §19(3) StVZO ab.
was ist denn mit dem eSatz?
Hier hat ColtSteele schon etwas darüber geschrieben.