Die B57/B58-Motoren doch auch oder nicht?
Korrekt. Aber der werte Herr Ich-kaufe-nur-Deutsches fährt einen Vierzylinder, darum ging's mir. ![]()
Die B57/B58-Motoren doch auch oder nicht?
Korrekt. Aber der werte Herr Ich-kaufe-nur-Deutsches fährt einen Vierzylinder, darum ging's mir. ![]()
Spannend, so einen Umbau mitzuerleben. ![]()
Hier (5.11.4 auf Android) gibt es 'An meinen BMW senden' weiterhin. Dafür 'Navigation starten' aber nicht.
Also wäre mir neu, wenn die 40i's Super Plus als Empfehlung haben.
So steht's jedenfalls im Handbuch:
Swiw bezieht sich das auf das Erreichen der maximalen Leistung. Da das aber ein Thema ist, das mich nicht im geringsten interessiert, habe ich mich damit noch nie näher befasst.
Bei meinem M440i steht nichts von V-Power, da steht ganz allgemein 'Super Plus mit RON 98'.
Ist mit dem 1er genau das Gleiche - ein Auto, welches in Leipzig vom Band läuft, kann kein echter BMW sein.
Und dann noch die meisten X-Modelle. Alles keine echten Deutschen, geschweige denn Bayern …
Wenn man dann noch bedenkt, dass ein Großteil der B47- und B48-Motoren in Österreich bzw. Großbritannien vom Band läuft, hat sich's eh mit der Herrlichkeit der 'bayerischen' Motorenwerke. ![]()
Wenn es um den Wagen in deiner Signatur geht, dann ist der 5,5 Jahre alt. Damit dürfte er jegliche Garantieansprüche verloren haben. Zumindest kenne ich keine BMW-seitige Garantie, die länger als fünf Jahre nach EZ gilt.
Unabhängig davon hättest du natürlich einen Gewährleistungsanspruch (juristisch: Sachmängelhaftung), wenn du den Wagen bei einem gewerblichen Händler gekauft hast. Aber auch der endet gesetzlich nach zwei Jahren, darf aber im Kaufvertrag auf nur ein Jahr beschränkt werden. Wichtig im Fall eines entsprechenden Anspruchs ist, dass der Sachmangel bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein muss.
Neben den gesetzlichen Vorgaben bzgl. Garantie und Gewährleistung gibt es noch die Kulanz. Das ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder Verkäufers, die er nach eigenen Kriterien gewähren kann. Oder auch eben nicht gewähren kann. Das wirkt manchmal willkürlich, ist aber dennoch völlig rechtmäßig. BMW gibt herstellerseitig üblicherweise Kulanzanträgen statt, wenn der Wagen nicht mehr als 100.000 km gelaufen und nicht älter als fünf Jahre ist. Aber auch das ist eher ein Erfahrungswert denn eine in Stein gemeißelte Vorgabe.
Für dein Problem heißt das also:
- Erster Ansprechpartner für jedwede Ansprüche ist der verkaufende Händler, falls der Wagen nicht sowieso von privat erworben wurde.
- Im ersten Jahr nach Übernahme wird üblicherweise davon ausgegangen, dass ein Sachmangel bereits beim Kauf vorlag. Tritt ein Sachmangel später auf, ist der Käufer in der Pflicht nachzuweisen, dass der bereits bei der Übernahme vorlag. Auch das alles nur im Fall eines gewerblichen Händlers.
- Kosten für eine Fehlersuche trägt üblicherweise der Kunde. Sie werden in der Regel übernommen, wenn ein erstattungspflichtiger Fehler gefunden wird.
Was dir hier im Forum auffällt als 'Wie bekommt ihr das hin, dass bei Defekten das relativ anstandslos getauscht wird?' fällt so gut wie immer unter eine Garantiezusage, wie z. B. 'Premium Selection', oder aber unter Kulanz, wenn der Wagen noch die o. g. Fristen einhält.
Du musst schon aufmerksam lesen, da steht 'bei vielen Audi/BMW Autohäusern'. Da entscheidet also allein der jeweilige Händler, BMW hat damit nichts zu tun.
Ja, das hatte ich auch schon überlegt. Irgendwoher müssen die Rohkarossen für z. B. Chennai und Rayong schließlich kommen. Und dass es in SLP ein Verpackungszentrum à la Wackersdorf gibt, wäre mir neu.