Im mittleren Tab bei der Glühlampe unter 'Ein Blick auf Ihr Fahrzeug'.
Beiträge von Toscha42
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Das führt lediglich zu einem leeren Warenkorb.

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Das könnte an der Tachoabweichung liegen. Die beträgt bei:
285/25-20 + 1,6 %, das ist zulässig
295/25-20 + 0,9 %, das ist zulässigaber bei:
275/30-20 - 1,8 %, das ist nicht zulässig
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M440i GC Produktion 06.2025 habe ich beim Einfahrservice im August 2025 noch problemlos das Ravenol RUP mit LL-04 von der Niederlassung eingefüllt bekommen.
Ist dieser Einfahrservice nach 2 Monaten, bzw. nach x Kilometern, beim G26 M440i vorgeschrieben?
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Das hilft aber auch nur, wenn die ET der Felgen gleich groß ist.
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Indirekt ja, die Steuer berechnet sich nicht aus dem Verbrauch sondern aus g/km CO2.
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Riemen-Starter-Generator (sicher) und Integrierter Starter-Generator (vermutlich).
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Bei letzten Teil stimme ich dir zu, aber meines Wissens nach sind es nur zwei Versuche für die Nacherfüllung.
My bad, da liegst du natürlich völlig richtig.
Wenn ich aber als Vertragspartner den ersten Versuch in der externen Sicht (Kunde-Vertragspartner) als Kulanz
Jetzt verstehe ich das. Du meinst also ein 'kulantes Entgegenkommen dem Kunden ggü.' seitens Händlers, nicht einen Kulanzantrag über BMW. Ja, solche Fälle kann es natürlich gut geben.
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Zu der Zeit waren Ausstattungsdetails wie Touchscreen oder HuD den sechszylindrigen G2x vorbehalten; mein M440i ist ebenfalls von Mai 2022. Aufs HuD hätte ich auch nicht verzichten wollen, auf den Touchscreen aber liebend gern.
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Ich verstehe ehrlich gesagt den Ausgangspunkt nicht so richtig. Wieso wird ein Teil auf Kulanz repariert, wenn der Wagen doch noch in der gesetzlichen Gewährleistung ist?
Generell hat der Käufer das Recht, eine Rückabwicklung zu verlangen, wenn der beanstandete Mangel auch nach drei Nachbesserungen, die stehen dem Händler zu, nicht beseitigt wurde. Allerdings sehen die meisten OLG-Urteile vor, dass es sich um einen erheblichen Mangel handeln muss. Eine Wandlung auf Basis nur geringfügiger Mängel wird regelmäßig abgelehnt.