Ich bin froh, dass meiner die Teile nicht hat. Spart gleich mal wieder ein paar Gramm Gewicht.
Beiträge von Toscha42
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Die ab Juli 2026 geltenden Bestimmungen für Geräusche liegen doch längst vor und können von Interessierten jederzeit eingesehen werden. Die Homologation für die M340i / M440i mit B58TÜ2 (280 kW) erfolgte sicherlich schon auf Basis der neuen Geräuschregelungen.
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Angesichts der zum 1. Juli 2026 in Kraft tretenden UN-Regelung zur Außengeräuschbegrenzung wird BMW den Sound des 40i vermutlich noch (weiter) kastrieren, um die Vorgaben der Lärmrichtlinie entsprechend einzuhalten.
In den aktuellen technischen Daten laut Preisliste März 2026 beträgt das zulässige Standgeräusch beim M440i xDrive (G23) 86 dB(A). Das ist exakt so viel wie auch mein M440i (G23) mit Zulassung Mai 2022 und Homologation Oktober 2021 emittieren darf.
Aber warum 'recherchieren', wenn man doch über gut gepflegte Vorurteile verfügt.
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Im Vergleich dieser beiden Angebote käme für mich nur der jüngere Wagen infrage. Zwei Jahre jünger mit deutlich weniger Kilometern aber doch genug, als dass er vermutlich nicht auf der Kurzstrecke gequält wurde. Dazu noch mehr als dreieinhalb Jahre Garantie.
Wermutstropfen sind allein die Sitze, das Seriengestühl ist so gar nicht mein Ding. Aber für mich muss es auch nicht passen.

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Ich weiß nicht, ob Colin216 die Nässeeigenschaften übermäßig interessieren.

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Wie kann sich so ein Schaden aus einem Steinschlag weiterentwickeln, sodass sich der Lack so krass ablöst? Ist das schlechte Qualität oder bin ich Schuld
Nein, schuld ist letztlich der, der vor dir den Stein aufgeworfen hat. Was im Umkehrschluss bedeutet, BMW ist nicht schuld. IoW, wenn du den Verursacher nicht ausfindig machen kannst, wirst du bei einem sieben Jahre alten Fahrzeug den Schaden selbst tragen müssen.
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Ich bin sehr unentschlossen was ich machen soll.
Ich fürchte, du wirst selbst entscheiden müssen, wie wichtig dir die Standheizung (SH) ist. Mir wäre der Klang eines Benziners immer wichtiger als der eines Diesels. Aber als Garagenparker tue ich mich da auch leicht.
Wenn also für dich die SH wichtig ist, bleibt nur der Diesel. Wenn du einen ausreichend guten Kontakt zum Verkäufer hast, kannst du versuchen, dass der die Bestellung eines 340d umschreibt auf einen 340i, falls für den die SH doch verfügbar sein wird. Vorausgesetzt, es hat auch eine entsprechende Quote.
Nur das Probefahren kannst du dir schenken, ein 340d wird dich, abgesehen vom Klang, an keiner Stelle enttäuschen.
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Grundsätzlich ist bei der Sachmängelhaftung, vulgo Gewährleistung, zu unterscheiden zwischen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.
Bei einem Neuwagen beginnt die Frist mit der Zulassung, sie beträgt zwei Jahre.
Bei einem Gebrauchtwagen beginnt die Frist mit der Übergabe, sie beträgt gesetzlich zwei Jahre, kann aber im Kaufvertrag auf ein Jahr reduziert werden. Ein Sachmangel muss bereits bei der Übergabe vorgelegen haben, um eine entsprechende Behebung verlangen zu können. Da ein Kunde das oft nicht erkennen kann, gilt eine Beweislasterleichterung:
Im ersten Jahr nach Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorlag.
Im zweiten Jahr muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
Zusätzlich gibt es eben die BMW-seitig angebotene Garantieverlängerung via Real Garant. Da kenne ich die Konditionen bei Premium-Selection / Euro-Plus nicht, sondern kann nur von meinem Fall (Neuwagenanschluss-Garantie) ausgehen. Hier beginnt die Laufzeit der Garantieverlängerung nach Ablauf der normalen Garantiefrist von drei Jahren nach EZ.
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Also wie ich mir einen McDrive vorstelle. So langsam begreife ich die Namensgebung.
