Beiträge von CJ#22
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Du umgehst das mit der Tagezulassung ja, bei so Normänderungen geht es darum das keine Fahrzeuge mehr mit Norm XY "Neuzugelassen" werden dürften. Sprich mit einer Tagezulassung ist das förmlich keine Neuzulassung mehr und daher ist man fein raus.
Gab es erst vor kurzem bei den ganzen Enduros im Motorradbereich, da hatten die Händler teils 30 oder mehr Maschinen am Lager und dann hieß es ja also nächstes Jahr sind die nicht mehr Zulassungsfähig, da wurden dann fleißig Tagezulassungen gemacht, damit man die noch verkauft bekommt und sie zugelassen werden können.
Eine Tageszulassung steht auch als solche entsprechend im Brief drinnen. Das ist ja aber egal, wenn einer den kauft und sieht im Brief du hast den 02/26 als Tagezulassung auf dich zugelassen und dann 5 Monate später mit normaler Zulassung, spielt das ja keine Rolle. Gibt ja technisch nur einen Vorbesitzer und das bist du, das Fahrzeug hat deine Hand ja nie verlassen.
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Sicher das hier noch das "alte" HP51X verbaut ist und nicht eine andere Ausbaustufe ?
Ansonsten solange ZF BMW bestätigt das auch mit 540nm, keine Probleme auftreten, ist das für BMW fein und recht egal, was da jetzt an sich für ne Bezeichnung drauf steht.
Man sieht ja auch beim ganzen Tuning, das das Getriebe recht robust ist und auch deutlich mehr als 540nm ab kann.
EDIT: Habe mal geschaut, beim X5 40i bei dem bereits der B58TÜ2 drinnen ist, verbaut BMW das folgende Getriebe:
8HP60XMH
Rein von der Bezeichnung wird das wohl 600nm abkönnen.
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Also die 898 ist ja nicht schwarz sondern Frozen Grey, die geht nicht unter und ist meiner Meinung nach einer der schönsten Felgen für den G2X.
Wenn du die Suche benutzt, findest du hier einige Beiträge und Bilder:
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SInd das 3 Jahre? Heißt das 2 Jahre "Garantie" und 3 Jahre "Gewährleistung" ? Hör ich heut zum ersten mal..

"Beim Kauf eines neuen BMW entscheiden Sie sich für ein ganz besonderes Automobil, das nach höchsten Qualitätsmaßstäben entwickelt und gefertigt wird. Sollte Sie dennoch ein technischer Mangel zu einem außerplanmäßigen Werkstattaufenthalt veranlassen, gewährt Ihnen der BMW Vertragshändler bzw. die BMW AG Niederlassung, bei dem/der Sie in Deutschland ein BMW Neufahrzeug gekauft haben, mit der BMW Gewährleistung 2+1 ein umfangreiches, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehendes Paket an Leistungszusagen. Alle Details zur BMW 2+1 Gewährleistung fasst der BMW Qualitätsbrief für Sie zusammen"
https://www.bmw.de/de/topics/neuwagen/gewaehrleistung.html#gew%C3%A4hrleistung
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Da würde sich eine Tageszulassung anbieten, dann hat man das Risiko ausgeschlossen 👍🏻
Die Hausrat deckt logischerweise kein Fahrzeug das nicht angemeldet in einer Garage steht..
Es gibt aber spezielle Versicherung für Fahrzeuge die nicht angemeldet und eingelagert sind, schau mal nach Ruheversicherung KFZ oder so ähnlich.
Was halt doof ist, die Garantie und alles läuft meine ich ab Auslieferung des Fahrzeugs, da verschenkt man dann halt was..
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Bezüglich deiner Versicherung, du könntest mal bei der Württembergischen Anfragen, ich weiß jetzt, das diese zumindest bei der Sportwagen Versicherung als Option, das Fahren auf der Rennstrecke mit anbieten.
Weiß nicht wie das bei den Versicherungen für normale Fahrzeuge ist aber du könntest es mal versuchen

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Mensch das Niveau sinkt schon wieder und Fragezeichen waren im Ausverkauf

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