Also wenn BMW den Antrag ablehnt und der Händler einfach sagt, wir waren das nicht, das war schon so, dann hast du ein Problem.. denn du musst denen erstmal beweisen das es vorher nicht so war. Wenn du das zweifelsfrei kannst, dann schriftlich um Nachbesserung bitten, wenn die das ablehnen, dann zum Anwalt..
Wenn du aber eh ne Rechtsschutz hast und dir sicher bist, das die das waren, kannst du das auch direkt zum Anwalt geben, vorausgesetzt BMW lehnt den Antrag ab, dann sparst du dir die Lebenszeit und das hin und her mit dem Händler.