Der Vetragshändler ist verpflichtet (!) das an die AG zu melden.
Nicht im Detail um was es geht, aber sinngemäß das der Wagen nicht original ist.
Soweit erstmal egal.
Im Garantiefall hinterfragt die AG dann aber die Details und prüft die Kausalität, was durchaus Auslegungssache werden kann.
Eine defekte Heckscheibenheizung wäre in dem Fall der DP sicherlich völlig wurscht, eine defekte Monitorsonde sicherlich nicht.
Das mag sein... Jedoch hatte ich auch einen Garantiefall beim F31 330d, es war irgendein Hydraulikdämpfer am Querlenker (so ein Gummibalg, an der VA) defekt / undicht. Der Mechanikermeister hat noch gesagt, dass er die Fotos so machen wird, dass man von der AC-Schnitzer Tieferlegung nichts sieht. Hat BMW dann auch anstandslos übernommen. Selbiges galt für den Austausch des VTGs (Verteilergetriebes), das BMW übernommen hat. Es hängt also doch ein Stück weit von der Werkstätte ab.