Alles anzeigenNochmal: Dein Beispiel hinkt.
Aus den Versicherungsbedingungen:
Folgeschäden:
o Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem versicherungspflichtigen Schaden anfallen.
o Kosten für die Bergung und Verwahrung des Fahrzeuges (z. B. Abstellgebühren, Mietwagenkosten, Frachtkosten, Abschleppkosten usw.).
o Ein Schaden an einem nicht von der Versicherung abgedeckten Bauteil, der durch einen Schaden an einem von der Versicherung abgedeckten Bauteil verursacht wurde.
o Ein Schaden an einem Bauteil, das von der Versicherung abgedeckt ist, verursacht durch einen Schaden an einem Bauteil, das nicht von der Versicherung erfasst ist
Damit sind Folgeschäden im Zusammenhang von versicherten und nicht versicherten Teilen gemeint.
Beispiele:
1) Kupplung (nicht versichert da Verschleissteil) geht kaputt und verursacht einen Getriebeschaden -> Getriebeschaden wird nicht ersetzt, entspricht Punkt 4
2) Getriebe geht kaputt, im zuge dessen muss die Kupplung getauscht werden -> Getriebe wird ersetzt da versichert, Kupplung wird nicht ersetzt da nicht versichert, entspricht Punkt 3
Ein Motorschaden durch eine gerissene Steuerkette ist sowohl ein kausaler Zusammenhang als auch vollumfänglich durch die Garantie bis zur angegebenen Schadenshöhe gedeckt.
Grüße
Sven
Moin,
das interpretiert sich in meinem Gehirn irgendwie anders. In den Garantiebedingungen ist zum Beispiel der Zylinderkopf und die Steuerkette aufgeführt. D3r Motor NICHT. Wenn jetzt die Steuerkette reißt dann haben wir einen kpl. Motorschaden. Aber dann tritt doch die folgende Bedingung ein:
aus den Versicherungsbedingungen der Real Garant Repair incl ab 5 Jahre, von der BMW homepage
Link: https://www.bmw.de/de/services…2NjcyNjMyOS4xNzQzNjc5OTIy
2. Nicht von der Versicherung gedeckt sind ferner folgende Schäden:
a. Folgeschäden
o Kosten für Test-, Mess- und Einstellarbeiten, soweit sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem versicherungspflichtigen
Schaden anfallen;
o Kosten für die Bergung und Verwahrung des Fahrzeuges (z. B. Abstellgebühren, Mietwagenkosten, Frachtkosten, Abschleppkosten
usw.);
o Ein Schaden an einem nicht von der Versicherung abgedeckten Bauteil, der durch einen Schaden an einem von der Versicherung
abgedeckten Bauteil verursacht wurde;
und damit interpretiere ich, bekommst Du die Steuerkette .. ggf noch den Zylinderkopf. Aber den Block nicht.
Hat da jemand schon Mal Erfahrung mit gemacht oder eine entsprechende Nachfrage bei einem Händler gestellt und dazu eine Antwort bekommen ?
Denn genau das ist wichtig. Sofern der Satz so interpretieren ist, wie ich das gerade mache, muß man sich den Abschluß so einer Versicherung wirklich überlegen.
Und selbst wenn man dann zwar wenigstens Steuerkette und Kopf ersetzt bekommen würde ist es immer noch die Frage, wo bekommt man den Rst her und wie wird das gerechnet. Beim freundlichen BMW Händler wird das in dem Fall nichts werden, da Motor dort viel zu teuer. Motoreninstandsetzer macht dann Sinn, sofern die Versicherung in dem Fall Kette und Kopf dort sinnvoll abrechnet.
PS