Wie oben zitiert ist der BMW Qualitätsbrief die zweijährige, gesetzliche Gewährleistung + 1 Jahr zusätzlich Garantie (freiwillig von BMW).
Bis 3 Jahre nach EZ ist dein Auto dadurch abgedeckt, egal wie oder wo du es gekauft hast. Bist du über die 3 Jahre drüber und der Qualitätsbrief greift nicht mehr, kannst du dich nur auf etwaige Versprechungen vom Händler oder halt dessen Gewährleistung berufen.
Danke, das klingt jetzt einleuchtender.
Das deckt sich nun auch mit der Aussage des Händlers, dass ich bis November 2026 noch "Zeit" hätte etwaige Mängel beheben zu lassen. EZ war ja 11/2023. Ich war ja neulich dort weil sich gefühlt das Leder am Lenkrad etwas löst. Der Berater meinte ich könnte mir bis November überlegen ob ich ein neues Lenkrad "möchte".
Dann ist das mit dem 2+1 Check ja eine feine Sache, wenn dann etwaige dort gefundene Mängel auch noch kostenlos behoben werden.
Trotzdem habe ich ja dann schwarz auf weiß eine zusätzliche Garantieverlängerung, also bis 2028 (über die Gewährleistung) hinaus.
Das mit dem Repair Inclusive muss ich mir dann überlegen, das Fahrzeug wird ja nicht so oft gefahren.