BMW 330d G21 xDrive mit 18/19 Zoll MAM B2 Felgen

  • Hallo Zusammen!


    Ich habe mir im Januar einen schönen BMW 330d G21 xDrive (06/2022) gekauft und bin auf der Suche nach schönen Sommerfelgen.


    Zur Info vorab:

    Die maximale Masse je Achse laut EG-Übereinstimmungssbescheinigung beträgt:

    Achse 1: 1160kg

    Achse 2: 1330kg + 125kg Anhängerlast


    Als Winterfelgen fahre ich BMW Originalfelgen und zwar die "18" lmr v-speiche 780 bicolor", was genau diese hier sein dürften: https://www.baum-bmwshop24.de/…mer-orbitgrey-36115a4ff71


    Diese Felgen und Reifen haben folgende zulässige Maße laut EG-Übereinstimmungssbescheinigung:

    Achse 1: 225/45 R18 95Y 7,5Jx18/ET25

    Achse 2: 225/45 R18 95Y 7,5Jx18/ET25




    Als Sommerfelgen würde ich so gerne die MAM B2 in Matt Black Bronze fahren. https://www.felgenoutlet.de/ma…touring_3er-g3k_alufelgen


    So, jetzt kommen aber die Fragen, die mich etwas verunsichern. Laut EG-Übereinstimmungssbescheinigung heißt es, dass ich folgende Größen fahren darf (Da ich keine Mischbereifungen fahren möchte, erwähne ich nur jene Größen, die für beide Achsen gleich gelten):


    Achse 1/2: 225/45 R18 95H M+S 7,5Jx18 ET25

    Achse 1/2: 225/45 R18 95Y 7,5Jx18 ET25


    Ich könnte mir auch 19 Zoll Felgen vorstellen, doch hier sind nur Mischbereifungen laut EG-Übereinstimmungssbescheinigung zulässig, was für mich nicht in Frage kommt.



    Nun zu den MAM B2 Felgen. Wenn ich sie in 18 Zoll auswähle, kommen folgende Informationen:


    - Sorgenfrei Anbauen und Losfahren - Keine Zusatzkosten

    - Für dein BMW passend und zugelassen

    - Ohne Vorstellung bei einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, o.Ä.)

    - Ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere


    Das klingt ja zu schön um wahr zu sein. Doch wenn ich mir die Größe für alle vier Felgen ansehe 18 Zoll – 8.0 J, 30.0 ET, 5/112 (72.6), ist diese Größe ja laut EG-Übereinstimmungssbescheinigung nicht für mein BMW zulässig. Auch welche Info kann ich nun vertrauen?


    Dann kommt auch noch die Traglast von 690kg hinzu. Heißt: Vorne gibt es keine Probleme, aber hinten könnte es mit der Anhängerlast kritisch werden (690kg*2=1380kg, 1330kg+125kg=1455kg, 1455kg-1380kg=75kg zu wenig Traglast mit Anhänger). Die 19 Zoll Felgen wiederum hätten lustigerweise genug Traglast, aber laut EG-Übereinstimmungssbescheinigung sind ja nur Mischbereifungen zulässig. Ich fahre wirklich nie mit dem Anhänger und wenn ich jemals umziehen sollte, würde ich auch jederzeit einen Transporter ausleihen und nicht mein schönes Auto massakrieren. Kritisch wäre es wirklich nur, wenn es dann doch dieses eine Mal geben sollte, wo ich vielleicht doch einen Anhänger brauche, dann wird es blöd.


    Und was ich natürlich auch noch hinterfrage: Wie ist das mit dem Vertelergetriebe beim xDrive? Muss ich da sehr mit den Größen aufpassen?


    Ich hoffe, ihr könnt mir da etwas helfen. Vielleicht fährt sogar die ein oder andere Person sogar exakt diese Felgen?



    Gruß

    Der Beanie

  • Mit entsprechender ABE kannst du eben auch andere Größen fahren. Ich fahre auch 8.0 Breite mit 235er Reifen. Die ABE erlaubt es.


    Oder verstehe ich deine Frage falsch?

    2020 G21 320d


    „Wer bereit ist, ein bisschen Freiheit für ein bisschen Sicherheit aufzugeben, verdient beides nicht" - Thomas Jefferson

  • Doch wenn ich mir die Größe für alle vier Felgen ansehe 18 Zoll – 8.0 J, 30.0 ET, 5/112 (72.6), ist diese Größe ja laut EG-Übereinstimmungssbescheinigung nicht für mein BMW zulässig. Auch welche Info kann ich nun vertrauen?

    Da ist die ABE für die Felge ganz eindeutig:
    pasted-from-clipboard.png

    Laut Spalte 'Auflagen und Hinweise' ist keine Vorführung nötig, das wäre Auflage A01.

    Kritisch wäre es wirklich nur, wenn es dann doch dieses eine Mal geben sollte, wo ich vielleicht doch einen Anhänger brauche, dann wird es blöd.

    Nein, theoretisch könnte es in jeder Verkehrskontrolle kritisch werden, wenn die eingetragene Achslast hinten größer ist als die zulässige Traglast der Felgen. Ob du in dem Augenblick einen Anhänger spazieren fährst oder nicht, wäre da ganz unerheblich. Für die HU würde das Gleiche gelten, da könntest du aber zur Not immer die Winterräder montieren.


    Auch da ist der oben eingefügte Auszug aus der ABE eindeutig, in der Spalte 'Reifenbezogene Auflagen und Hinweise findet sich '138':

    pasted-from-clipboard.png

  • In den meisten Gutachten wird der AHK inclusive zusätzlicher Achslast nicht berücksichtigt und wie Toscha42 oben zitierte darfst du die gewünschten Felgen nicht auf deinem Wagen fahren, ohne AHK Kupplung auszubauen.


    Jetzt gibt’s 3 Möglichkeiten

    - du baust die AHK aus

    - du bekommst den Vermerk - kein Anhängerbetrieb

    - du fährst ohne BE sobald ein Anhänger dran ist

  • ohne AHK Kupplung auszubauen

    Das wäre ein spannender Punkt. Ich lass es gerade vom TÜV prüfen wie es aussieht wenn die Traglast ohne AHK erfüllt ist ob man eine Sondereintragung vornehmen kann.

    In meinem Fall geht es zwar um andere Felgen, aber ich kann gerne eine Rückmeldung geben, sobald ich die finale Aussage habe.


    - du bekommst den Vermerk - kein Anhängerbetrieb

    wie sicher geht das denn wirklich? Dazu habe ich bisher nicht wirklich was finden können

    G21 /// 330i xDrive

    Baujahr 03/2020

    Tansanitblau Metallic II

  • wie sicher geht das denn wirklich? Dazu habe ich bisher nicht wirklich was finden können

    macht kaum noch jemand, weil solange die AHK und am besten noch elektrisch dran ist, ist die Gefahr zu groß und du vergisst den Punkt und hängst doch was dran.


    Der TÜV Prüfer sagte damals zu mir - baue die aus und komm zu der Eintragung, falls du anschließend alles wieder einbaust muss du bei den Kontrollen aufpassen.


    Er ist halt ein praktischer Mensch und weiß ganz genau wie viele sich an die Regeln halten

  • macht kaum noch jemand, weil solange die AHK und am besten noch elektrisch dran ist, ist die Gefahr zu groß und du vergisst den Punkt und hängst doch was dran.

    Ah ok, ja das ist natürlich ein valider Punkt.

    ich bin der Meinung, wenn ich mir schon die Mühe mache, dann halte ich mich dran. Sonst würde ich es gleich sein lassen.

    Da ich noch nie nach Anhängerkupplung oder Traglasten der Alufelgen bei einer Kontrolle gefragt wurde.


    Aber klar, Regeln sind halt grundlegend so.

    G21 /// 330i xDrive

    Baujahr 03/2020

    Tansanitblau Metallic II

  • Da ich noch nie nach Anhängerkupplung oder Traglasten der Alufelgen bei einer Kontrolle gefragt wurde.

    Na bei einer Kontrolle guckt der Polizist in den Schein und da steht die Rad-Reifenkombination und die passt ja zu deinem Fahrzeug. Hattest du bei der Eintragung keine AHK wird auch kaum jemand dir in den Schein - AHK Betrieb ist nicht erlaubt schreiben - ist analog zu Schneeketten, die Info schreibt ja auch keiner in die Papiere rein.


    Der Polizist wird also sich mehr auf das Gewicht und die Sicherung der Ladung auf dem Hänger konzentrieren aber nicht nochmal nach der ABE/Teilegutachten suchen und jeden Punkt aus dem Gutachten kontrollieren um rauszufinden, dass die Traglast nicht passt.


    Früher gab es anscheinend die Möglichkeit - keine Anhängerbetrieb erlaubt - ein den Schein einzutragen, damit du trotzdem die AHK behalten kannst und beim verwenden eben andere Räder aufziehst.