Verkauf in die Niederlande (Ausfuhrkennzeichen)

  • Hallo,


    ich bin gerade auf der suche nach einem G21 und habe dafür mein E82 verkauft bzw einen Käufer aus der NIederlande gefunden.

    Da ich noch kein G21 gefunden habe, warten wir solange und wickeln den Rest ab sobald ich mein G21 Traumwagen gefunden habe.


    Nun aber meine Fragen zum überführen, wie stellt man das am besten an, wenn man kein Trailer hat?

    Meine Überlegung aktuell wäre folgende:

    - Am Tag der Abhohlung, unterschreiben wir den Kaufvertrag (das Geld schickt er mir am selben tag instant zu oder 1-2 tage vorher) und fahren dann zur Zulassungsstelle

    - Dort Melde ich dann mein Auto ab

    - Dann bekommt er von mir Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein usw. und kann damit das Ausfuhrkennzeichen anmelden

    - Für das Ausfuhrkennzeichen wird laut meinen Recherchen benötigt:

    • Fahrzeugschein & brief
    • Personalausweis
    • TÜV/HU Nachweis
    • eVB Nummer


    Und bei der evB Nummer weiß ich gerade nicht weiter, da wird er mit seiner Niederländischen versicherung vermutlich nicht weiter kommen.

    Heißt das, dass er im Vorfeld eine Versicherung abschließen muss oder wie regelt man das alles am besten?

    Vielleicht hat ja jemand erfahrung mit den Verkauf/Kauf ins EU Ausland oder kann mich bisschen aufklären.


    Gibt es sonst noch was zu beachten? Vermutlich mache ich gerade schon viel zu viel und es ist eigentlich seine Aufgabe sich um alles zu kümmern, aber nun ja, ich bin lieber vorbereitet.

    Denn er Fragte mich schon, dass es gut wäre wenn ich schon so ein Kennzeichen besorgen könnte, aber das werde ich nicht tun, dann läuft das ja alles über mich.


    LG

  • Erstmal drücke ich die Daumen, dass die Kaufabsicht des Niederländers die gleiche ist, wenn du einen G21 gefunden hast der dir zusagt. Erfahrungsgemäß sind Worte schnell Schall und Rauch wenn‘s ernst wird oder man genügend Bedenkzeit bzw. Alternativen auf dem Markt gefunden hat.


    Die Hürde kann nicht riesig sein. Die Ukrainer bei mir in der Straße hatten auch zuerst deutsche Zulassung, sich dann Ausfuhrkennzeichen geholt und nun fahren sie mit ukrainischen Kennzeichen wieder freudig hierum. Die Versicherung (wenn es derzeit überhaupt eine gibt) scheint dort wesentlich billiger zu sein als hier.


    Du solltest am besten die Zulassung einmal anrufen und die erforderlichen Unterlagen verbindlich abklopfen. Viele Zulassungen bieten mittlerweile auch Online-Terminvergabe an. Hier muss man sein Vorhaben vorab bestätigen. Dort wird auch angezeigt welche Unterlagen man benötigt.

    BMW G20 ÄHM340i xDrive Limousine MildHybrid / Portimao Blau / since 2/25

  • Denn er Fragte mich schon, dass es gut wäre wenn ich schon so ein Kennzeichen besorgen könnte, aber das werde ich nicht tun, dann läuft das ja alles über mich.

    Was auch immer du tust, lass ihn weder mit deinen Kennzeichen noch mit einem auf dich registrierten Kennzeichen fahren.

    Ja, es kann gut gehen, aber es kann auch mächtig schief gehen und Ärger nach sich ziehen.

  • Erstmal drücke ich die Daumen, dass die Kaufabsicht des Niederländers die gleiche ist, wenn du einen G21 gefunden hast der dir zusagt. Erfahrungsgemäß sind Worte schnell Schall und Rauch wenn‘s ernst wird oder man genügend Bedenkzeit bzw. Alternativen auf dem Markt gefunden hat.


    Die Hürde kann nicht riesig sein. Die Ukrainer bei mir in der Straße hatten auch zuerst deutsche Zulassung, sich dann Ausfuhrkennzeichen geholt und nun fahren sie mit ukrainischen Kennzeichen wieder freudig hierum. Die Versicherung (wenn es derzeit überhaupt eine gibt) scheint dort wesentlich billiger zu sein als hier.


    Du solltest am besten die Zulassung einmal anrufen und die erforderlichen Unterlagen verbindlich abklopfen. Viele Zulassungen bieten mittlerweile auch Online-Terminvergabe an. Hier muss man sein Vorhaben vorab bestätigen. Dort wird auch angezeigt welche Unterlagen man benötigt.

    Deswegen soll er mir auch eine Anzahlung schicken. Damit ich das Auto aus Mobile herausnehmen kann und einem anderen Interessent der Freitag kommen wolte absage.


    Was auch immer du tust, lass ihn weder mit deinen Kennzeichen noch mit einem auf dich registrierten Kennzeichen fahren.

    Ja, es kann gut gehen, aber es kann auch mächtig schief gehen und Ärger nach sich ziehen.

    Genau das habe ich mir auch gedacht und werde das deshalb auch nicht so machen. Eigentlich ist es ja sein problem, wie er das auto nach NL bekommt, aber ich will auch kein Arsch sein und wenn möglich unterstützen.

  • - Am Tag der Abhohlung, unterschreiben wir den Kaufvertrag (das Geld schickt er mir am selben tag instant zu oder 1-2 tage vorher) und fahren dann zur Zulassungsstelle

    ICH würde niemandem 1-2 Tage vorher Geld überweisen - schon gar nicht (aus seiner Sicht) ins Ausland. Ich würde mich unter der Woche treffen und die Bareinzahlung auf der Bank machen.

    und fahren dann zur Zulassungsstelle

    - Dort Melde ich dann mein Auto ab

    Wenn der Wagen innerhalb der letzten 5/10(?) Jahre zugelassen wurde, brauchst Du keine Zulassungsstelle zur Außerbetriebsetzung/Abmeldung. Das geht online und mit Hilfe des Fahrzeugscheins, da ist auf der Rückseite so ein Rubbelcode.

    Für das Ausfuhrkennzeichen wird laut meinen Recherchen benötigt:

    Je nach Zulassungsstelle geht das auch mit Kopien plus Kaufvertrag. Der Käufer könnte also mit dem von beiden Seiten unterzeichneten Kaufvertrag und Kopien der Dokumente schon aus Holland aus das Kennzeichen beantragen. Geht nicht immer, aber auch nicht nie.

    M340i xDrive Touring 48V-MHEV (Produktion 07.2021), Softwarestand: 11/2023.50 - Abgegeben 08/2024

  • Oder mal noch eine andere Überlegung. Würde etwas dagegensprechen (außer das ich etwas Benzin und Zeit opfern müsste), dass ich ihm das Teil über die Grenze fahre und auf sein Hof stelle, kennzeichen entferne, er mich dann zurück zur Zulassungsstelle fährt und ich dann das Auto abmelde?

    Dann würde man den Bürokratischen Aufwand mit Überführungskennzeichen sich sparen oder? Würde das irgendwelche Risiken bergen? Ich weiß nur nicht wie das dann mit dem Zoll ist - weil ich dann das Fahrzeug über die Grenze fahre. Hatte gelesen dass man bei der Grenzstelle bei überführung das mündlich anmelden muss. Ist wohl keine große Sache und hätte er dann machen müssen. Keine Ahnung wie das dann ist wenn ich ihm das Auto auf den Hof stelle.

  • Das Thema hatte ich auch beim Verkauf meines letzten Wagens.

    Wenn du ihm den Wagen wirklich liefern willst, kannst du folgendes machen.

    Am Tag der Lieferung fährst erst aufs Amt und meldest den Wagen ab. Du darfst danach noch 24h mit dem Kennzeichen fahren. (erkundige dich aber vorher, ob das nicht nur bis 0 Uhr am selben Tag gilt, und ob du da über eine Grenze fahren darfst).

    Ab der Grenze/Adresse ist das dann sein Problem. Warum sollte er nicht auch etwas Aufwand haben, wenn du ihm schon entgegen kommst...?

    Mit freundlicher Lichthupe

    :)

    2023 BMW G21 330e xDrive M SportPro | LCI | OS8

    AC Schnitzer Tieferlegung 35/25

  • Weshalb möchtest du beim Zoll anhalten? Das letzte Mal, als ich geschaut habe, waren die Niederlande noch in der EU.

    "Zoll

    Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Gebrauchtwagen unterliegen dabei keinerlei Einschränkungen. Beim Verkauf eines Fahrzeuges ins EU-Ausland genügt eine mündliche Bekanntgabe beim Zoll durch den Verkäufer."


    Quelle Autoscout24

  • Die Aussage stimmt nicht. Innerhalb der EU gibt es den freien Warenverkehr. Beschränkungen bestehen hier nur für bestimmte Waren, wie Waffen, Arzneimittel oder Waren, auf die zum Beispiel Verbrauchsteuern oder andere nationale Abgaben erhoben werden.

    Autos fallen nicht darunter und sind erst an der letzten Zollstelle innerhalb der Union anzumelden, wenn deren Warenwert 1000 € übersteigt. Da dein Fahrzeug die EU nicht verlässt, ist auch nichts weiter zu veranlassen.