Yido Performance Forged +2 in 20 Zoll auf meinem G21

  • Guten Tag zusammen,


    ich habe mir im März bei der FIrma Yido Performance die Forged+2 in 20 Zoll für mein G21 bestellt. Anhand meines Fahrzeugscheines wurde mir ein Angebot gemacht und ich habe sie bestellt.

    Nun sagt der TÜV-Prüfer allerdings, dass die Felgen zu weit aus dem Radhaus ragen und ich sie somit nicht eingetragen bekomme. Wir reden da meiner Meinung nach von max. 2mm...


    Die Größe des Hinterreifens ist 275/30 R20.


    Hat jemand damit vielleicht schonmal Erfahrungen gemacht und kann mir da weiter helfen?


    Der Felgenhersteller hat mir eine problemlose Eintragung zugesichert und als dies nicht funktionierte, wollte ich diese zurückgeben, jedoch wurde der Widerspruch abgelehnt, da ich einen Komplettradsatz bestellt habe.

    Und jetzt bin ich überfragt...

  • 9.0J x 20 H2 ET28 Vorderachse

    10,5J x 20 H2 ET42 Hinterachse


    Im gutachten ist mein Auto auch aufgeführt.

    Aber ich bin der Meinung, wenn bauliche Veränderungen am Auto vorgenommen werden müssen, um die Felgen eintragen zu können, muss ich den Kunden da doch vorher drauf hinweisen oder sehe ich das falsch?

  • So was steht gemeinhin in der ABE bzw. dem Teilegutachten. Als Kunde sehe ich mich da in der Pflicht, solche Gutachten vor dem Kauf zu studieren.


    Die Abweichung zur Serie ist bei den Dimensionen schon beachtlich, da kann ich den Prüfer durchaus verstehen:


    pasted-from-clipboard.png


    Zudem es Probleme bei der Tachoanzeige zu geben scheint. Was steht dazu denn im Gutachten?

  • Bezüglich der Rückgabe wenn der Hersteller dir das vorher verbindlich zugesichert hat (da brauchst du ein Nachweis drüber) wäre es ein Mangel und er müsste nachbessern, da ein zugesichertes Merkmal der Kaufsache nicht vorhanden ist.. da er vermutlich nicht nachbessern kann wäre Rücknahme das einfachste..

  • Tatsächlich habe ich dazu nichts gefunden

  • Ja seit diesem Jahr gibt es ein Gutachten mit 275.

    Das wurde mir aber tatsächlich auch erst zugesandt, nachdem ich mich gemeldet hatte, da der erste Eintragungsversuch scheiterte.

    und damit will man es dir trotzdem nicht eintragen ? dann ab zu ner anderen Organisation, dann liegt es am Prüfer..

  • Bezüglich der Rückgabe wenn der Hersteller dir das vorher verbindlich zugesichert hat (da brauchst du ein Nachweis drüber) wäre es ein Mangel und er müsste nachbessern, da ein zugesichertes Merkmal der Kaufsache nicht vorhanden ist.. da er vermutlich nicht nachbessern kann wäre Rücknahme das einfachste..

    Ja ich hab per Mail gefragt, ob die Eintragung problemlos läuft und darauf habe ich eine schriftliche Bestätigung bekommen