G8X Klang / Auspuffmodifikationen etc.

  • Ich habe mich auch gewundert warum die einen Hersteller eine zusätzliche Steuerung für die ece benötigen und warum manche nicht. Ich habe dann mit verschiedenen Herstellern (die eine Zusatzsteuerung benötigen) telefoniert und die sagten, dass die serienmäßige Steuerung nicht 100% im Prüfbereich legal ist.

    Ja, das wurde mir auch gesagt. Es ist nur eigenartig wie die ohne Steuerung dann zu einer ECE kommen, die ja dann auch für die "Fische" ist. Wenn die Grenzwerte bei einer Messung maßgeblich überschritten sind, ist man selber dran und nicht der Hersteller :S

  • Ich erwähne nochmal die Milltek, ist Sound technisch für mich richtig gut. Aber das wird wie immer untergehen und ich verspreche weniger und weniger Lust zu haben das zu erwähnen. Wenn meine Frau auf der Terrasse steht und ich 1,5 Km entfernt nochmal Gas geben muss, weiß sie das der Kaffee gestartet werden kann. ;)

    Jo, genau so muss es sein 8o

  • Ja, das wurde mir auch gesagt. Es ist nur eigenartig wie die ohne Steuerung dann zu einer ECE kommen, die ja dann auch für die "Fische" ist. Wenn die Grenzwerte bei einer Messung maßgeblich überschritten sind, ist man selber dran und nicht der Hersteller :S

    Das sollte doch durch meine Erklärung (und der von Luca) schon ziemlich klar und nicht eigenartig sein..


    Du kannst die AGA so konstruieren das sie lauter oder leiser ist.. einige Hersteller bauen Sie eben so, das sie ein wenig leiser ist bzw. entwickeln so lange rum, bis sie mit der OEM Steuerung die Werte für die ECE schaffen.


    Andere entwickeln und bauen Ihre AGA so wie sie es für gut halten und entwickeln dann eben einfach eine Steuerung, die alles so ansteuert damit sie auch so Ihre Werte für die ECE bekommen..


    Unterschiedliche Konstruktion mit Unterschiedlichen Ansätzen und Ergebnis.. ist nicht eigenartig oder sonst was, sondern einfach konstruktiver Unterschied.


    Du musst dich dann halt entscheiden, worauf du Wert legst beim Kauf, OEM Steuerung oder keine OEM Steuerung.

  • Ich kenne deine langen Erklärungen und Belehrungen zu fast jedem Thema, wobei aber hier nicht Quantität entscheidet, sondern Qualität ;).
    Der Fakt ist nämlich genau wie Luca schreibt, dass die serienmäßige Steuerung im Prüfbereich teilsweise nicht legal ist bei manchen Herstellern und eben NICHT
    die Werte schaffen. Ich hoffe, dass es nun durch meiner Erklärung auch dir klar ist :/

  • Der Fakt ist nämlich genau wie Luca schreibt, dass die serienmäßige Steuerung im Prüfbereich teilsweise nicht legal ist bei manchen Herstellern und eben NICHT

    Genau das habe ich doch geschrieben ?


    Einige Hersteller bauen Ihre AGA und sie erreichen mit der OEM Steuerung die ECE Werte


    Andere bauen Ihre AGA und erreichen die Werte nicht, benötigen daher eine eigene Steuerung.


    Die OEM Steuerung ist so ausgelegt das du mit der OEM AGA gerade noch so die Werte schaffst die du brauchst, baust du jetzt eine Zubehör AGA ein die schon von Grund auf deutlich lauter ist, schaffst du natürlich nicht die Werte die du brauchst, weil das mit Serien AGA schon knapp ist. Daher brauchst du dann eine eigene Steuerung. Selbiges schreibt Luca ja auch das die OEM Steuerung mit der Zubehör AGA im Prüfbereich nicht legal ist.


    EDIT: Diese Kenntnis bringt uns aber eh nichts, weil man kann damit nichts anfangen, man hat nach wie vor die Wahl OEM Steuerung oder Zusatzsteuerung je nach Hersteller.. ich würde glaube ich im Nachhinein wieder eine mit OEM Steuerung nehmen, einfach weil ich faul bin..

  • Oh mein Gott....ja, das hast Du geschrieben aber es trifft wieder nicht den Punkt.
    Egal, die Problematik werden wir hier sowieso nicht lösen und sinnlose Diskussionen am Thema vorbei machen auch nur bedingt Spaß ;)

  • Dann verstehe ich nicht was das Problem ist ?


    Die OEM Steuerung ist ziemlich knackig, wie gesagt du liegst da im Prüfbereich ziemlich genau auf den +/- 89db die im Schein stehen..

    Diese Steuerung hat aber die Homologation bestanden und die ist ja deutlich restriktiver und schwieriger zu erhalten als eine ECE.


    Wenn sich jetzt AGA Hersteller "beschweren" die Steuerung sei im Prüfbereich nicht legal, dann ist das wohl deren Meinung aber nicht die Meinung der Kommission die die Homologation abgenommen hat.


    Du wirst da auch als Kunde keine Problem bekommen wenn du z.B. wie ich eine Remus hast mit OEM Steuerung, denn im Messbereich liegt die (mich haben sie schon mehrfach gemessen) auch um die 89db und ich habe die ECE, somit kann mir keiner was. Da sagt kein Polizist, ich glaube die BMW Werksseitige Klappensteuerung ist illegal.


    Anders sieht es natürlich aus wenn du zu laut bist, dann bringt dir kein Gutachten und keine ECE was, zu laut ist zu laut, selbst wenn alles Serie ist (siehe M2, TTRS) und dann ist man dran.


    Daher kann die Aussage der Hersteller ja nur bedeuten, das sie mit der OEM Steuerung ihre AGA nicht legal zulassen können, weil es dann zu laut ist im Prüfbereich. Bei der ECE dreht es sich ja primär bei der AGA um die DB Werte die man einhalten muss. Schafft man das nicht, ist sie halt illegal.

  • Hier der Auszug aus der Regulation 59 bezüglich der Kriterien einer Austauschabgasanlage, mir liegt die Regulation leider nur in Englisch vor:


    6.2. Specifications regarding sound levels


    6.2.1. Conditions of measurement


    6.2.1.1. The sound test of the exhaust silencing system and the exhaust replacement silencing system have to be executed with the same
    "normal" tyres, as defined in paragraph 2. of UN Regulation No. 117. The tests are not allowed to be done with "special use" tyres or "snow"
    tyres as defined in paragraph 2. of UN Regulation No. 117. Such tyres could increase the sound level of the vehicle or would have a masking
    effect on the sound reduction performance comparison. The tyres may be of used condition but shall satisfy legal requirements for in-traffic use.


    6.2.2. The sound reduction performance of the exhaust replacement silencing system or components of said system shall be verified by means of
    the methods described in paragraphs 6.2.1., 6.2.2. and 6.2.3. of UN Regulation No. 51. In particular, for the application of this point, reference
    shall be made to the amendment level of UN Regulation No. 51 which was in force at the time of type approval of the new vehicle.


    (a) Measurement with running vehicle
    When the exhaust replacement silencing system or components thereof is mounted on the vehicle described in paragraph 3.3.3. above, the sound
    levels obtained shall satisfy one of the following conditions:


    (i) The value measured (rounded to the nearest integer) shall not exceed by more than 1 dB(A) the type approval value obtained under
    UN Regulation No. 51 with the type of vehicle concerned.


    (ii) The value measured (before any rounding to the nearest integer) shall not exceed by more than 1 dB(A) the sound value measured
    (before any rounding to the nearest integer) on the vehicle referred to in paragraph 3.3.3. above, when this is fitted with an exhaust
    silencing system corresponding to the type fitted to the vehicle when submitted for type approval under UN Regulation No. 51.


    Where back-to-back comparison of the exhaust replacement system with the original system is chosen, for the application of paragraph
    3.1.2.1.4.2. and/or paragraph 3.1.2.2.1.2. of Annex 3 of UN Regulation No. 51, it is allowed to have a gear change to higher accelerations and
    the use of electronic or mechanical devices to prevent this downshift is not mandatory. If under these conditions the noise level of the test
    vehicle becomes higher than the conformity of production (COP) values, the Technical Service will decide on the representativeness of the test

    vehicle.