G21 M340i Verde Ermes - Das grüne Biest

  • Definitiv?

    Leider ja.

    Das Tagfahrlicht dient laut Gesetzgeber der Beleuchtung der Straße und darf damit lediglich weiß sein.

    Sobald das Abblendlicht eingeschaltet ist, gelten die Tagfahrlichter nur noch als Designelemente und dürfen gelb leuchten.

    BMW G21 ///M340i xDrive Touring MildHybrid [05/2022] - Verde Ermes - das grüne Biest - @VM340i

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  • Ist TagFahrLicht kein Bestandteil der ABE des Fahrzeugs? Ist TFL eine freiwillige Leistung oder Vorgabe vom Gesetzgeber?

  • Ist TagFahrLicht kein Bestandteil der ABE des Fahrzeugs? Ist TFL eine freiwillige Leistung oder Vorgabe vom Gesetzgeber?

    Es gibt in DE keine Pflicht zur Verwendung des Tagfahrlichts, wie es zB in anderen Ländern der Fall ist.

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  • Seit 2011 dürfen in der Europäischen Union nur noch Fahrzeuge auf den Markt gebracht und neu zugelassen werden, die serienmäßig mit Tagfahrlicht ausgestattet sind.


    Das implentiert doch, dass TFL zur Serienausstattung und damit auch zur ABE des Fahrzeugs gehört. Ohne TFL keine Neuzulassung ab 2011. Die Nichtnutzung bedeutet aber doch nicht, dass ich das TFL abschalten oder verändern kann.


    Die StVZO gibt doch klare Hinweise:

    • Die Leuchten müssen mindestens 400 cd und dürfen maximal 1.200 cd abstrahlen. Das Kürzel cd steht für die physikalische Einheit Candela, die die Lichtstärke beschreibt.
    • Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht manipulierbar sein.
    • Die Fläche der Einrichtung muss mindestens 25 cm² und darf maximal 200 cm² einnehmen.

    Das abgestrahlte Licht muss weiß sein. Das entspricht auch den Bestimmungen in § 49a StVZO, nach denen nach vorne gerichtete Leuchten nur weißes Licht abstrahlen dürfen.


    Ich bin gespannt, was deine Versuche ergeben...

  • Michael, was mir heute noch durch den Kopf ging: Aus der Tatsache, dass es keine Pflicht für TFL gibt, kann man nicht ableiten, dass vorhande TFL nicht funktionieren müssen. Ich meine, dass das, was werksseitig kommt, auch in Funktion sein muss.

  • Ich verstehe nicht worauf ihr hinaus wollt :/

    Das ich die Module für eine TÜV Prüfung nicht drinlasse ist klar.

    Bei einer Kontrolle wird man mich wohl kaum auffordern das Tagfahrlicht einzuschalten, zumal es dafür bei BMW keine eigene Taste gibt.

    Man kann mir ja nicht verbieten das Tagfahrlicht im iDrive auszuschalten.

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  • Denke auch wenn es sogar jemand mitbekommt, dann wirst du aufgefordert es zu ersetzen und nochmal zu zeigen. Da wechselt du auf originale zurück und führst es den Beamten vor.

    Außerdem interessieren es 99% der Polizisten doch mehr Auspuff und Lautstärke als Lampen

  • Lassen sich da nicht nur die Heckleuchten deaktivieren?

    Ich dachte ich hätte es nicht codiert, kann mich aber auch irren :D