Gehört Fehlersuche zur Garantie?

  • Seit ein paar Tagen habe ich nervige Knarz-Geräusche auf der Beifahrerseite, die ich aber nicht genau lokalisieren kann. Zudem noch Windgeräusche ab 70km/h auf der Fahrerseite und Probleme mit dem Komfortzugang wenn die Türgriffe nass sind. Grund für mich einen Termin beim :) zu machen. Bei der Frage ob das über die Garantie abgedeckt ist, wurde mir gesagt: da müssen wir erstmal gucken…Ersatzwagen ist auch nicht kostenlos. Fahrzeug ist von 11/2019. Fallen diese Dinge nicht unter die Garantie? wie sind eure Erfahrungen?

  • Mmh, also eine großartige Fehlersuche war bei mir noch nicht nötig, aber Ersatz Wagen habe ich immer bekommen.

    Einmal war ich wegen etwas da, was ich definitiv selbst zahlen musste (glaube Reifenwechsel oder so) und wollte mir daher einen Ersatz Wagen mieten.

    Am Ende des Tages hieß es dann: "Wir haben bei Ihnen einen Software Fehler gefunden und direkt eine neue Version aufgespielt. Dadurch, dass das ein Mangel war, müssen Sie den Ersatz Wagen natürlich nicht zahlen".

    War natürlich mega nett von denen, aber zeigt: sobald ein Fehler vorliegt bekomme ich bei meinem :) einen anderen Wagen (auch wenns bspw "nur" ein 116 für meinen 330 ist). Hab dann aber auch "nur" 100km frei, keine Ahnung, was passiert, wenn ich die mal überschreite.


    Aber frag einfach mal nach :)

  • Beim letzten Mal wurde ein Steuergerät getauscht. Da musste ich weder den Leihwagen noch den Sprit bezahlen. Was mich aber mehr interessiert, ob die Kosten der Fehlersuche übernommen werden

  • Beim letzten Mal wurde ein Steuergerät getauscht. Da musste ich weder den Leihwagen noch den Sprit bezahlen. Was mich aber mehr interessiert, ob die Kosten der Fehlersuche übernommen werden

    Der Händler kann über die GW-Kosten abrechnen. Da gibt es für verschiedene Themen entsprechende Sätze, die sich an den Arbeitswerten bemessen.

    Er kann alles abrechnen, was im Maßnahmenplan drin steht.


    Sehr unspezifische Sachen sind schwierig, aber dafür hast du einen Vertrag mit dem Händler (!). Der ist dein Ansprechpartner und ja, die Fehlersuche gehört zur Gewährleistung wenn er was findet. Notfalls bleibt er auf den Kosten sitzen.

    Bei deinen 3 genannten Problemen sind es die Knarzgeräusche, die ziehen müssten.


    Windgeräusche beim Außenspiegel sind in einem gewissen Rahmen normal, das ist sehr subjektiv.

    Dass der Komfortzugang bei Nässe nicht funktioniert ist prinzipbedingt durch die (ungünstige) Positionierung der Sensoren. Das müsste mit "Stand der Technik" abgelehnt werden.

    Blöd in dem Fall: Der Stand beim Vorgänger war noch besser, beim Nachfolger auch wieder :thumbsup:

  • Beim letzten Mal wurde ein Steuergerät getauscht. Da musste ich weder den Leihwagen noch den Sprit bezahlen. Was mich aber mehr interessiert, ob die Kosten der Fehlersuche übernommen werden

    Ich hatte mal einen X1 (E84). Der war wegen Knarzgeräuschen vier Mal in der Werkstatt und sie haben sich einen Wolf gesucht. Nachdem ich vom unfähigen und unwilligen Vertragshändler zu einer Niederlassung gewechselt bin,

    wurde das Problem ernst genommen. Die Geräusche kamen bei kaltem Auto. Also haben wir die Wettervorhersage angeschaut und dann einen Termin für einen Tag gemacht, an dem Nachtfrost vorhergesagt war. Mein Auto habe ich am Vortag auf dem Gelände des ? geparkt. Ich habe selbstverständlich kostenlos einen Ersatzwagen bekommen und bin morgens damit zum ? gefahren. Zusammen mit 2 (in Worten zwei) Meistern und meinem Verkäufer haben wir dann eine Probefahrt im kalten Auto gemacht. Die Knarzgeräusche wurden lokalisiert und nachhaltig behoben. Das haben die Dilettanten aus aus der andern Werkstatt nicht mit 4 Versuchen hinbekommen. Ich habe weder für die erfolglose Fehlersuche noch für die erfolgreiche Fehlersuche etwas bezahlt. Das ging auf Garantie.

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