Leasingrückgabe: was fällt unter normalen Gebrauchsspuren?

  • Kürzlich habe ich mich entschlossen meinen M340i bei Leasingablauf doch nicht raus zu kaufen, sondern an den Händler zurück zu geben. Der Grund liegt auf der Hand, ich muss unbedingt den M3 Touring haben, um jenen anschließend nach Leasingablauf raus zu kaufen.

    Jetzt mache ich mir bereits erste Gedanken um die Rückgabe, was als normale Gebrauchsspuren zählt, was nicht.

    Meine Frau fährt mit dem Touring unser 4 Jährigen Sohn in den Kindergarten, natürlich will er nur selbst einsteigen. Obwohl der Einstieg mit Kratzschutzfolie versehen wurde erkennt man am Schweller bereit einige Kratzer. Auch das Leder zeigt bereits Blessuren, da meine Liebste ihre Tasche gerne auf den Beifahrersitz abstellt.

    Zudem haben alle 4 Alufelgen bereits leichte "Kampfspuren"


    Geleast ist der Wagen auf 3 Jahre mit 15tkm Jahreslaufleistung.


    Ich würde mich sehr freuen wenn ihr diesbezüglich eure Erfahrungen teilt. :thumbup:

  • https://www.bmw.de/content/dam…f.asset.1583496170274.pdf

    BMW G87 M2 all black

    BMW G20 330i M Sport

    BMW F31 318d

    Toyota Yaris 1.3

  • Zu dem Thema hätte ich auch noch eine Frage:


    Wie sieht es eigentlich aus, wenn man während des Leasings einen Vollkasko-Schaden hatte? Muss man einen eventuellen Wertverlust am Ende des Vertrags aus eigener Tasche zahlen? Der Schaden wurde selbstverständlich bei BMW repariert.


    Hat sich schon erledigt, konnte man auch über den Link nachlesen.:thumbsup:

  • Das BMW Dokument ist sehr gut, ich hatte so was ähnliches von der Dekra, da diese bei uns die Gutachten erstellt. Ich muss sagen, da war die Dekra wesentlich kulanter. Meine Fronthaube war übersät mit Steinschlägen, da wurde nichts gemeckert. Laut BMW Dokument ist da nicht viel erlaubt.

    G21 330d xDrive M-Sport Portimao BJ 3/2021.

  • Kommt glaub immer drauf an ob man weiter Kunde bleibt oder nicht.


    Ich hatte schon ein Leasing mit Vollkaskoschaden zurückgegeben. War nix großes. Aber 400€ Wertverlust. Den Wertverlust musste ich aus eigener Tasche zahlen.


    Gleichzeitig war mein Händler bei der Rückgabe aber immer sehr kulant bzgl. Steinschlägen, kleinen Kratzern usw. Da wurde nie was bemängelt, ich habe aber auch immer von dort was neues mitgenommen.

  • Ich hatte schon ein Leasing mit Vollkaskoschaden zurückgegeben. War nix großes. Aber 400€ Wertverlust. Den Wertverlust musste ich aus eigener Tasche zahlen.

    Genaus ist es. Bei Vollkaskoschäden muss man den Wertverlust aus eigener Tasche bezahlen. Das ist besonders bei Wandalismusschäden extrem Ärgerlichärgerlich. Nicht nur dass ich die SB zahlen musste und höher gestuft wurde, am Ende durfte ich auch noch einen Wertverlust selbst zahlen In meinen Fall hat sich ein notgeiles Pärchen auf der Haube meines 4 Wochen alten F31 vergnügt und sie sind dann postkoital noch über mein Dach gelaufen. ?

    G21 330d Luxury Line Bj. 06/2020, Dravitgrau Metallic, Leder Merino Tartufo, Dekorleisten: Eiche offenporig, Sommerräder: 18’‘ LMR Vielspeiche Bicolor, Michelin PS4 ZP, RFT, Softwarestand 11/2022.27

  • Genaus ist es. Bei Vollkaskoschäden muss man den Wertverlust aus eigener Tasche bezahlen.

    Nein das stimmt so nicht, dann hat man einfach an der Versicherung gespart - in der Hoffnung, dass der Schadensfall nicht eintritt. Für den Fall eines Schadens (egal ob Teil- oder Vollkasko) tritt eine sog. GAP-Deckung ein, welche den "gap" (also die Lücke) des Wertverlusts ausgleicht. Da zahlt man dann gar nichts selbst, sondern die Versicherung.


    Ich hatte bisher in sämtlichen Versicherungsangeboten für Leasingfahrzeuge die GAP-Deckung mit drin und zwar ohne dies besonders zu erwähnen. Vielleicht sollten die, die das bisher privat gezahlt haben, mal in die Versicherungsbedingungen schauen.


    Aber es ist eine Sonderleistung und ist nicht Pflicht-Bestandteil einer Leasingdfahrzeug-Versicherung. Man kann also - wie bei jeder Versicherung - entscheiden, ob man das Risiko abgesichert haben will oder eben nicht. Mit dem entsprechenden Ergebnis, dass wenn der Fall eintritt man doof dasteht, wenn man's nicht abgeschlossen hat und zu viel gezahlt hat, wenn ein Schaden während der Leasingzeit nicht auftritt.

    M340i xDrive Touring 48V-MHEV (Produktion 07.2021), Softwarestand: 11/2023.50

  • Nein das stimmt so nicht, dann hat man einfach an der Versicherung gespart - in der Hoffnung, dass der Schadensfall nicht eintritt. Für den Fall eines Schadens (egal ob Teil- oder Vollkasko) tritt eine sog. GAP-Deckung ein, welche den "gap" (also die Lücke) des Wertverlusts ausgleicht. Da zahlt man dann gar nichts selbst, sondern die Versicherung.


    Ich hatte bisher in sämtlichen Versicherungsangeboten für Leasingfahrzeuge die GAP-Deckung mit drin und zwar ohne dies besonders zu erwähnen. Vielleicht sollten die, die das bisher privat gezahlt haben, mal in die Versicherungsbedingungen schauen.


    Aber es ist eine Sonderleistung und ist nicht Pflicht-Bestandteil einer Leasingdfahrzeug-Versicherung. Man kann also - wie bei jeder Versicherung - entscheiden, ob man das Risiko abgesichert haben will oder eben nicht. Mit dem entsprechenden Ergebnis, dass wenn der Fall eintritt man doof dasteht, wenn man's nicht abgeschlossen hat und zu viel gezahlt hat, wenn ein Schaden während der Leasingzeit nicht auftritt.

    Ich habe eine GAP Deckung und trotzdem hat die HUK die Übernahme des Wertverlustes bei Fahrzeugrückgabe auf Nachfrage explizit ausgeschlossen.

    G21 330d Luxury Line Bj. 06/2020, Dravitgrau Metallic, Leder Merino Tartufo, Dekorleisten: Eiche offenporig, Sommerräder: 18’‘ LMR Vielspeiche Bicolor, Michelin PS4 ZP, RFT, Softwarestand 11/2022.27

  • Klingt für mich sehr merkwürdig. Bei einem Schaden an meinem Auto wurden die Werkstattkosten übernommen und der (vom Gutachter) ermittelte Wertverlust ebenfalls überwiesen. Sofern der Leasingnehmer bei Rücknahme eine Wertminderung in Rechnung stellt, sollte diese nicht höher sein, als vom Gutachter festgelegt - ansonsten auf jeden Fall dagegen vorgehen. Klar, die Versicherung überweist nicht bei Leasingrückgabe die Wertminderung an den Leasingnehmer - mit Letzterem hat sie ja überhaupt nichts zu tun. Aber im Schadensfall sollte die Wertminderung an den Versicherungsnehmer überwiesen werden - der sie dann eben zur Seite legen kann für die Rückgabe.

    M340i xDrive Touring 48V-MHEV (Produktion 07.2021), Softwarestand: 11/2023.50

  • Bei mir war es ebenfalls so.
    Ich hatte ja mit dem F31 drei Unfälle, allerdings alle unverschuldet. Die gegnerische Versicherung hat den ermittelten Wertverlust jedes Mal direkt an die BMW-Bank gezahlt.

    Anwaltlich hatte ich noch versucht, den Wertverlust monatlich in der Leasingrate geltend zu machen, da es zusammengefasst um über 4.500.- Wertverlust ging - wurde aber recht deutlich abgewehrt vom Münchener Landgericht 8o

    F31 LCI 320d M-Sport G21 330i M-Sport Oxidgrau II