Steht so bei jedem Reifenhersteller und dem ADAC, das die nur bei Fahrzeugen montiert werden dürfen, welche vom Hersteller für RFT Reifen zugelassen wurden. Wenn es dein Fahrzeug ab Werk mit RFT Reifen gibt, hast du diese Zulassung, wenn es das gar nicht gibt mit RFT und auch im Schein und COC nichts steht dann nicht.
Runflat Reifen sind ja eine ganz eigene Reifenbauart und daher auch immer separat zu betrachten.
Ich nehme mal deinen Beitrag als Anlass die Aussage eines grossen Reifenversenders hierzu zu posten, hatte per Mail angefragt:
-- Zitiert aus der Mail des Händlers
Zu Ihrer Frage bezüglich Runflat- (RF) und Non-Runflat-Reifen möchten wir gern etwas Klarheit schaffen:
Grundsätzlich ist es so, dass in den meisten Fällen – wie auch bei Ihrem BMW G23 – die Art des Reifens (Runflat oder nicht) nicht explizit in der COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity) vorgeschrieben ist. Entscheidend für TÜV bzw. die Betriebserlaubnis sind vielmehr die dort aufgeführten Reifendimensionen, Last- und Geschwindigkeitsindizes.
Wenn in Ihrem COC keine spezifische Angabe wie "nur Runflat-Reifen zulässig" enthalten ist, haben Sie freie Wahl, ob Sie Runflat oder klassische Non-RF-Reifen montieren möchten – vorausgesetzt, es handelt sich um zugelassene Reifen in der richtigen Größe und Spezifikation.
Auch unser Komplettradkonfigurator ermöglicht daher bewusst die Auswahl beider Varianten – sowohl für Ihren G23 als auch für Modelle wie den M4 Competition.
Abschließend: Ein Wechsel von Runflat auf Non-Runflat (oder umgekehrt) ist aus Sicht von TÜV/ABE in aller Regel unproblematisch, solange alle anderen Vorgaben eingehalten werden (Dimension, Traglast, Speedindex, Freigängigkeit etc.). Eine Eintragung oder Abnahme ist normalerweise nicht erforderlich.
-- Ende Zitat
Man kann sicherlich Einwände gegen den RFT wegen seiner steifen Bauweise haben, vorgeschrieben oder verboten ist er nicht.