Thema Standgeräusch-Messung (Polizei, spontane Kontrolle, Schwerpunktkontrolle, TÜV-Kontrolle vor Ort usw.),
- Wie muss der Wert im Fahrzeugschein zum Standgeräusch eingehalten werden?
- Und wie man es misst, in welchem Modus usw. Wurde und wird hier immer wieder gerne diskutiert...
Es sind hier im Forum einige Besserwisser (fast schon zwanghaft) unterwegs, die wehemend behauptet haben, dass das Standgeräusch in sämtliche Fahrmodis, mit SportPLUS, Einstellungen mit ESP an oder aus, mit Track an/aus, usw. etc. eingehalten werden müsste. Falsch! Was schon damals falsch war, bleibt auch weiterhin falsch! Die Richtlinien hat weiterhin RuCaGu bei Youtube ergänzt und erläutert. Bitte jetzt keine Diskussionen was ist Standgeräusch, was ist Fahrgeräusch, aber bei OPFs ist das anders ab 2018, ich habe es woanders gelesen, ich sehe es anders... Nein, Nein, Nein!
Jetzt auch noch mal offiziell von GRAIL bestätigt: Grail Standgeräuschmessung
Fazit: Es wird in dem Modus das Standgeräusch gemessen, in dem der Wagen startet. KEIN umgeschalte oder herumexperimentieren, bis man das Standgeräusch irgendwann überschreitet. Der Kaltstart darf nicht dazugezählt werden. Das bedeutet z.B. für den G20 ganz normal im Comfort-Modus, denn in dem Modus startet das Fahrzeug.