Grundsätzlich ist bei der Sachmängelhaftung, vulgo Gewährleistung, zu unterscheiden zwischen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.
Bei einem Neuwagen beginnt die Frist mit der Zulassung, sie beträgt zwei Jahre.
Bei einem Gebrauchtwagen beginnt die Frist mit der Übergabe, sie beträgt gesetzlich zwei Jahre, kann aber im Kaufvertrag auf ein Jahr reduziert werden. Ein Sachmangel muss bereits bei der Übergabe vorgelegen haben, um eine entsprechende Behebung verlangen zu können. Da ein Kunde das oft nicht erkennen kann, gilt eine Beweislasterleichterung:
Im ersten Jahr nach Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorlag.
Im zweiten Jahr muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
Zusätzlich gibt es eben die BMW-seitig angebotene Garantieverlängerung via Real Garant. Da kenne ich die Konditionen bei Premium-Selection / Euro-Plus nicht, sondern kann nur von meinem Fall (Neuwagenanschluss-Garantie) ausgehen. Hier beginnt die Laufzeit der Garantieverlängerung nach Ablauf der normalen Garantiefrist von drei Jahren nach EZ.