Beiträge von Toscha42

    Im Vergleich dieser beiden Angebote käme für mich nur der jüngere Wagen infrage. Zwei Jahre jünger mit deutlich weniger Kilometern aber doch genug, als dass er vermutlich nicht auf der Kurzstrecke gequält wurde. Dazu noch mehr als dreieinhalb Jahre Garantie.

    Wermutstropfen sind allein die Sitze, das Seriengestühl ist so gar nicht mein Ding. Aber für mich muss es auch nicht passen. :)

    Wie kann sich so ein Schaden aus einem Steinschlag weiterentwickeln, sodass sich der Lack so krass ablöst? Ist das schlechte Qualität oder bin ich Schuld

    Nein, schuld ist letztlich der, der vor dir den Stein aufgeworfen hat. Was im Umkehrschluss bedeutet, BMW ist nicht schuld. IoW, wenn du den Verursacher nicht ausfindig machen kannst, wirst du bei einem sieben Jahre alten Fahrzeug den Schaden selbst tragen müssen.

    Ich bin sehr unentschlossen was ich machen soll.

    Ich fürchte, du wirst selbst entscheiden müssen, wie wichtig dir die Standheizung (SH) ist. Mir wäre der Klang eines Benziners immer wichtiger als der eines Diesels. Aber als Garagenparker tue ich mich da auch leicht.

    Wenn also für dich die SH wichtig ist, bleibt nur der Diesel. Wenn du einen ausreichend guten Kontakt zum Verkäufer hast, kannst du versuchen, dass der die Bestellung eines 340d umschreibt auf einen 340i, falls für den die SH doch verfügbar sein wird. Vorausgesetzt, es hat auch eine entsprechende Quote.

    Nur das Probefahren kannst du dir schenken, ein 340d wird dich, abgesehen vom Klang, an keiner Stelle enttäuschen.

    Grundsätzlich ist bei der Sachmängelhaftung, vulgo Gewährleistung, zu unterscheiden zwischen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen.


    Bei einem Neuwagen beginnt die Frist mit der Zulassung, sie beträgt zwei Jahre.


    Bei einem Gebrauchtwagen beginnt die Frist mit der Übergabe, sie beträgt gesetzlich zwei Jahre, kann aber im Kaufvertrag auf ein Jahr reduziert werden. Ein Sachmangel muss bereits bei der Übergabe vorgelegen haben, um eine entsprechende Behebung verlangen zu können. Da ein Kunde das oft nicht erkennen kann, gilt eine Beweislasterleichterung:

    Im ersten Jahr nach Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorlag.

    Im zweiten Jahr muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.


    Zusätzlich gibt es eben die BMW-seitig angebotene Garantieverlängerung via Real Garant. Da kenne ich die Konditionen bei Premium-Selection / Euro-Plus nicht, sondern kann nur von meinem Fall (Neuwagenanschluss-Garantie) ausgehen. Hier beginnt die Laufzeit der Garantieverlängerung nach Ablauf der normalen Garantiefrist von drei Jahren nach EZ.

    Wenn der Wagen noch in der ursprünglichen Gewährleistungsfrist ist, kannst du m. W. zu jeder Vertragswerkstatt gehen. Wenn du aber schon in der Garantieverlängerung bist, musst du im Normalfall zum Garantiegeber, das ist der verkaufende Händler, gehen. Wenn das nicht geht, aufgrund von Distanz o. ä., musst du dir erst eine Freigabe von EuroPlus geben lassen. So steht es zumindest in den Garantiebedingungen bei meinem Wagen.


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    Ich kenne es so: Garantie auf Garantie gibt es nicht.

    Ich kenne es so, aber habe da nur geringe Erfahrung mit, dass eine neue Garantieperiode beginnt, wenn der Kunde sich anteilig an den Teilekosten beteiligt. Dann gilt, ganz unabhängig von BMW, darauf die gesetzliche Gewährleistung. Übernimmt der Kunde aber nur anteilig oder auch ganz die Arbeitskosten, gibt es auf die Teile, bei denen ihm keine Kosten entstanden sind, keine Gewährleistung.

    Hol dir eine zweite Meinung bei einer Werkstatt ein, die auf Smart-Repair spezialisiert ist. Was mich betrifft, aber ich bin der Stelle etwas 'schmerzfrei', fände ich eine Teillackierung unverhältnismäßig angesichts des Schadens.