Was für ein horrender Blödsinn.
Beiträge von Toscha42
-
-
In so einem Fall würde ich darauf bestehen, dass das Teil auf Kosten des Händlers gewechselt wird.
-
M. W. lässt sich nur die Intensität des Lenkeingriffs bei der Spurverlassens- und Spurwechselwarnung einstellen.
-
Nicht zu vergessen, dass RFT-Reifen signifikant schwerer sind als Nicht-RFTs gleicher Dimension. Was zu Vorteilen bei Verbrauch und Handling führt.
-
Bei drei Monaten Überziehung besteht durchaus das Risiko, dass der Service in der Historie schon gelb und nicht mehr grün hinterlegt wird.
Warum ist dir wichtig, die Termine zu synchronisieren?
-
Den X5 (G05) gab es sowohl mit B48, als X5 xDrive30i, wie auch mit dem B47 als X5 xDrive25d. Ebenso gab es den G11 mit B48, 730i/Li, und auch B47, 725d/Ld. Einzig den X6 (G06) gab es m. W. nur mit Sechszylindern.
Ein X5 (F15) gibt es als 25D =4 Zylinder!
Der passt aber mit Produktionszeitraum 2013 bis 2018 nicht in den Zeitraum der Rückrufaktion Juli 2020 bis Juli 2022.

-
Wenn's um einen xDrive geht, ist eventuell die Differenz im Abrollumfang vorn zu hinten außerhalb der Toleranz.
-
Ich bin froh, dass meiner die Teile nicht hat. Spart gleich mal wieder ein paar Gramm Gewicht.
-
Die ab Juli 2026 geltenden Bestimmungen für Geräusche liegen doch längst vor und können von Interessierten jederzeit eingesehen werden. Die Homologation für die M340i / M440i mit B58TÜ2 (280 kW) erfolgte sicherlich schon auf Basis der neuen Geräuschregelungen.
-
Angesichts der zum 1. Juli 2026 in Kraft tretenden UN-Regelung zur Außengeräuschbegrenzung wird BMW den Sound des 40i vermutlich noch (weiter) kastrieren, um die Vorgaben der Lärmrichtlinie entsprechend einzuhalten.
In den aktuellen technischen Daten laut Preisliste März 2026 beträgt das zulässige Standgeräusch beim M440i xDrive (G23) 86 dB(A). Das ist exakt so viel wie auch mein M440i (G23) mit Zulassung Mai 2022 und Homologation Oktober 2021 emittieren darf.
Aber warum 'recherchieren', wenn man doch über gut gepflegte Vorurteile verfügt.