Ich kenne zwei, allerdings aus der F Reihe wo Reparaturen am VTG wegen non * Reifen verweigert wurden.
Diese Fälle zweifle ich gar nicht an. Deswegen meine Frage nach 'rechtsverbindlich'. Hieße für mich, für den Kunden muss aus der Fahrzeugdokumentation schlüssig hervorgehen, dass nur Reifen mit *-Markierung montiert werden dürfen, um den Anspruch auf Gewährleistung zu erhalten. Oder es gibt vielleicht sogar ein Gerichtsurteil, dass BMW Recht gegeben hat im Fall einer verweigerten Gewährleistung. Trotz Suche, das Thema interessiert mich rein 'akademisch', habe ich bisher keinen entsprechenden Beleg finden. Wohl aber viele, speziell aus verschiedenen Foren, wo der Händler die Gewährleistung abgelehnt hat. Aber offenbar ist in keinem dieser Fälle ein Kunde vor Gericht gegangen.
BMW München kann die Gewährleistung verweigern, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung ein Reifen ohne Stern oder eine Felge aus dem Zubehör montiert ist.
Bei der Felge ist das klar, da hat BMW alles Recht, eine Gewährleistung zu verweigern. Wie in der Antwort auf Fulano schon geschrieben, bei den Reifen fehlt mir, juristischer Laie der ich bin, der Hinweis für den Kunden, dass Reifen mit *-Markierung nicht nur empfohlen sind, so steht's im Handbuch für meinen G23, sondern verpflichtend sind. Da mein M440i keinen xDrive hat, könnte es also sein, dass deswegen im Handbuch kein diesbezüglicher Hinweis erscheint.