Beiträge von Toscha42

    Da hat BMW doch offenbar einiges richtig gemacht beim G21:

    Der neue Audi A5 Avant soll sich zwischen Mittel- und Oberklasse einsortieren. Das imposante, elegante Auftreten bringt der fast fünf Meter lange Kombi dazu ohne Frage mit. Die nur mäßige Raumökonomie, die dürftige Variabilität und das hohe Gewicht, das sich auf Dynamik und Effizienz auswirkt, stehen einem Durchmarsch in seinem Segment allerdings im Weg. Daher muss er sich in diesem Vergleichstest der effizienten Turbodiesel mit Rang zwei zufriedengeben und den über die Jahre gereiften und zudem unterm Strich deutlich günstigeren, aber vor allem beim Laderaum durchdachteren BMW 3er Touring ziehen lassen.

    Quelle: Auto-Zeitung

    Standardansatz wäre, die Head-Unit neu zu starten (30 Sekunden den Lautstärkeregler in der Mittelkonsole gedrückt halten). Scheint so eine Art Allerweltsmittel zu sein, ähnlich wie Windows neu starten. Man weiß nie, ob's wirklich der Grund war, aber es hilft oft. :)

    Erfahrungen habe ich nicht, nur ähnliche Überlegungen. Mir käme aber tatsächlich nur ein Originalteil ans Auto. Zum einen wegen der Optik, ein Grill à la M3 / M4 wäre mir an meinem popeligen M440i peinlich, zum anderen wegen des Radoms. Und da bin ich sehr skeptisch, ob eine Folierung nicht bereits einen Einfluss haben könnte.

    Ja, das ist aber auch gar nicht anders möglich. Wem eine Formulierung wie 'Unfallfrei laut Vorbesitzer' nicht gefällt, sollte die Finger vom Kauf lassen. Wer sie akzeptiert, nimmt in Kauf, dass es Schäden gibt, die dem Verkäufer bzw. Vorbesitzer selbst nicht bekannt waren. Das ist ein sehr pragmatisches Prinzip, ohne das ein Verkauf gebrauchter Waren überhaupt nicht funktionierte.

    Als Anhalt mag hier der entsprechende Hinweis aus mobile.de dienen:

    'Formulierungen wie „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ zählen zu den sogenannten Wissensmitteilungen, die man in Kaufverträgen von Gebrauchtwagen findet. „Unfallfrei laut Vorbesitzer“ bedeutet: Das Fahrzeug ist – soweit der Verkäufer weiß – unfallfrei. Die Angabe bezieht sich auf die Zeit, in der der Vorbesitzer Eigentümer des Wagens war. Ähnliche Formulierungen lauten „Unfallschaden unbekannt“ oder „Unfallschaden nicht bekannt“. Wichtig: Diese Angaben wurden nicht zwangsläufig überprüft. Nur weil die Formulierung im Kaufvertrag enthalten ist, bedeutet das also nicht automatisch, dass der Wagen tatsächlich unfallfrei ist.

    Die Wissensmitteilung sichert den Verkäufer in doppelter Hinsicht ab. Zum einen muss er das Fahrzeug nicht kostspielig überprüfen. Zum anderen kommt sie zum Tragen, wenn nach einer gewissen Zeit ein Vorschaden vom Käufer entdeckt wird. Sollte ein Vorschaden feststellbar sein, wenn die Formulierung im Vertrag enthalten ist, haftet der Verkäufer nicht für den Schaden und kommt auch nicht für diesen auf.'

    Die Bremsanlage selbst ist natürlich ein hydraulisches System. Erkennbar u. a. daran, dass es Bremsflüssigkeit (hydro ist Griechisch für Wasser bzw. Flüssigkeit) enthält. Gesteuert wird die Anlage aber natürlich u. a. auch elektronisch über das ABS.