Und ich habe es nicht selbst gemacht, sondern ein Fachmann aus der Werkstatt bei mir im Ort, der sich das mal angucken sollte. Da wurde nichts dran gebastelt oder verändert.
M. E, aber ich bin kein Rechtsanwalt, kann sich der verkaufende Händler dann schon darauf berufen, dass er das erste Recht auf Nachbesserung gehabt hätte. Im Idealfall und wegen der anderen Sachen drückt er hier vielleicht ein Auge zu.