Beiträge von Toscha42

    Da die Ölwechselintervalle nicht fix sind sondern sich in Abhängigkeit der Nutzung ändern können, klingt das alles schon plausibel. Und nein, auf die Geschwindigkeit beim Vorbesitzer kannst du daraus nicht rückschließen. Eher darauf, dass viel Langstrecke gefahren wurde. Was insgesamt wieder eher positiv ist.

    Im internen Sprachgebrauch bei BMW gibt es den Begriff 'Direktionsfahrzeuge' überhaupt nicht, das ist eventuell einfach nur ein Helvetismus. Gebrauchtfahrzeuge, die auf die BMW AG zugelassen waren, waren vorher dem Fuhrparkmanagement unterstellt mit unterschiedlichen Verwendunsgzwecken. Das können sein:
    - Fuhrparkfahrzeuge: zur dienstlichen Verwendung durch Mitarbeiter.

    - Firmenfahrzeuge zur persönlichen Nutzung: üblicherweise als Dienstwagen bezeichnet.

    - Entwicklungsfahrzeuge: in aller Regel nicht zum Weiterverkauf vorgesehen.


    Darüber hinaus gibt es Fahrzeuge, die auf die BMW Leasing GmbH zugelassen waren. Das sind vor allem Fahrzeuge aus dem Mitarbeiter-Leasing, die ein MA selbst konfigurieren und dann über 6 bis 10 Monate nutzen konnte. Und natürlich 'normale' Leasingrückläufer, die dann aber überlicherweise 36 Monate alt sind.


    Vorführwagen waren auf einen Händler zugelassen; da weiß ich aber nicht, ob sich das mit Agenturmodell nicht eventuell geändert hat.


    Und dann gibt es natürlich noch die Jahreswagen, die ein Mitarbeiter zu besonderen Konditionen kaufen kann. Die müssen 6 Monate im Besitz des MA bleiben, bevor er sie dann zu seinen eigenen Konditionen verkaufen darf.


    die Wägen haben alle ca 10-16‘000KM

    Das ist die typische Haltedauer der unter den beiden ersten Punkten rubrizierten Fahrzeuge.

    Ich vermute stark, dass die Homologation für CH sich nicht gravierend von der für DE bzw. EU unterscheidet. Erstmals zugelassen wurde der Wagen natürlich konform zur StVZO. Wären für die Einlösung in der Schweiz technische Anpassungen nötig, hätten die bereits erfolgt sein müssen.

    Was den Drive-Recorder angeht, müsstest du dich informieren, was diesbezüglich in CH zulässig ist.