normalerweise bekommst du bei der Rückgabe ein Bericht von der von einen Prüfer erstellt wurde inclusive der Kosten, die zur Beseitigung des Defektes entstehen. Du darfst dann selbst entscheiden ob du die Sachen fachmännisch beseitigen lässt oder eben Nachzahlst (Sonderzahlung).
Der Verkäufer wird hinterher mit dem neuen Käufer entscheiden was der wiederum repariert haben will und wo er lieber Preisnachlass sieht.
Bei Pre. Sel. gibt es allerdings „Regeln“ was gemacht werden müsste um als PS zu gelten.
Ich hatte so einen Fall und da hieß es entweder 3t€ weniger und nehmen wie der ist oder eben alles machen lassen auf BMW kosten
Es gibt zu den Schäden/Mängeln zwei Dokumente in dem Kaufvertrag.
Das Fahrzeug wird ausgeliefert wie folgt:
- Innen und Außenreinigung
- HU/AU Neu
- 2 Jahre Premium Selection Anschlussgarantie (derzeit noch Werksgarantie)
- Akut Anstehender Service
- Beschaffenheisterklärung
In der Beschaffenheitserklärung sind alle Optischen Mängel (11 gesamt) wie Kratzer und Beulen aufgelistet und wie diese Instand zu setzen sind. Zum Beispiel Lackieren, SmartRepair oder Drücken.
Und exakt hier ist der Hund begraben. Mündlich war die Beseitigung aller Mängel abgesprochen. Sonst hätte ich den geforderten Preis niemals gezahlt. Dazu habe ich die beiden Schriftlichen Unterlagen wie oben aufgeführt. Nur gilt das (stand heute) nach Abholung und als Reaktion auf die Sachmängelanzeige wie folgt. Die in der Beschaffenheitserklärung aufgeführten Mängel und wie diese zu Behandeln sind gelten nur als Hinweis, sind aber nicht Verpflichtend vom Händler zu beheben.
Ich versuche das Donnerstag noch bei einem Termin mit dem Serviceleiter und Geschäftsführer Persönlich zu klären. Habe aber wenige Hoffnung das ganze ohne viel Theater und Rechtsanwalt klären zu können.