Gibt’s bei euch in der Schweiz n Zentralruf der Versicherer? Oder hast du ihre Versicherungsdaten?
Du kannst das auch bei deiner Versicherung melden, denn auch deine Versicherung hat ein Interesse daran eventuelle Forderungen abzuwehren, sollte die Unfallgegnerin ihre Aussage zu deinen Ungunsten ändern.
Würde mir dann von ihrer Versicherung schriftlich die Freigabe für ein Gutachten (kein Kostenvoranschlag!) einholen. So zumindest in Deutschland