als Tipp einfach alles über Anwalt regeln lassen, dein Wagen ist 3 Jahre alt und durchgehend bei BMW gewartet, daher besteht auch dein Recht auf eine Reparatur bei BMW
Das läuft alles darüber, wie beim letzten Mal auch.
Ich wurde auch von denen darüber informiert, aber sie haben noch keine Antwort gesendet. Habe daher nachgefragt und warte auf Rückmeldung.
Ein BGH Urteil aus 2010 war mit aufgeführt, bzgl. der Referenzwerkstätten.
Oder meine Werkstatt muss im Preis nachbessern. Beim Heckschaden war das nie Thema, vielleicht jetzt, weil der Wagen "über" Jahre alt und aus der normalen Gewährleistung raus ist.
