Beiträge von Marques von Hinten

    Der Body Domain Controller (BDC) ist das zentrale Steuergerät in der Karosserie-Elektronik. Das zentrale Gateway-Modul (ZGM) ist als eigenständiges, virtuelles Steuergerät in den Body Domain Controller (BDC) integriert.


    Der Body Domain Controller (BDC) ist ein neu entwickeltes Steuergerät mit der Integration vieler Funktionen. Ziel ist die Verringerung der Steuergeräte und die bessere Vernetzung der Komponenten. Durch die Optimierung des Kabelbaums wird gleichzeitig eine Verringerung der physikalischen Bus-Kapazität erreicht.


    Folgende Funktionen werden vom Body Domain Controller (BDC) gesteuert.

    - Klemmensteuerung
    - Elektronische Wegfahrsperre und Steuerung Fahrberechtigung

    - Zentralverriegelung mit Steuerung Zutrittsberechtigung und Schließberechtigung
    - Komfortzugang und berührungslose Heckklappenöffnung
    - Schaltzentrum Lenksäule mit elektrischer Lenksäulenverstellung
    - Außenbeleuchtung vorn und hinten und Bremslicht
    - Innenbeleuchtung
    - Elektrischer Fensterheber vorn und hinten
    - Außenspiegel inklusive Spiegelheizung
    - Innenspiegel und Regen-Licht-Solar-Beschlagsensor
    - Wisch-Wasch-Anlage mit Spritzdüsenheizung und Heckscheibenwischer
    - Sitzheizung (wenn kein Sitzmodul vorhanden)
    - Automatische Umluft-Control
    - Regen-Licht-Solar-Beschlagsensor
    - Erfassung des Tankfüllstands

    Kennt sich jemand hierbei aus, welche rechtlichen Konsequenzen auf mich direkt zu kämen, wenn ich die Scheinwerfer als "sample" erhalte?

    Sofern es jemandem auffällt, erhälst du die Scheinwerfer nicht und die Überlassung wird ausgesetzt. Dann kommt es nach einer Frist zur Vernichtung und alle anfallenden Kosten trägt der Rechteinhaber, also BMW.


    BMW wird dann aber vermutlich nicht sagen "Vielen Dank, haste fein gemacht" und ein zivilrechtliches Verfahren anstreben. Du haftest dann zusammen mit dem Versender gesamtschuldnerisch. Und rate mal, in wessen Tasche man viel leichter greifen kann.

    Da der Kram aus den USA zu kommen scheint, könnte auch eine Grenzbeschlagnahme, wegen Verstoß gegen den gewerblichen Rechtschutz, dabei herauskommen. Irgendwelcher Kunststoff-Zierkram, wie Spiegelkappen oder Grills, kommt ja gerne mal von Übersee und ist ggf. noch so abgeändert, dass kein Geschmacksmuster verletzt wird, aber bei Scheinwerfern, die 1:1 wie die Originalen aussehen, könnte derjenige, der die Zollanmeldung bearbeitet schon stutzig werden.

    Wie wir ja schon per PN feststellten, ist deine verkaufende Niederlassung die gleiche gewesen, welche mir den G21 verkaufte. Mir wurde ebenfalls eine Achsvermessung angeboten und der Händler an meinem damaligen Wohnort hatte herzlich wenig Interesse an meinem Fahrzeug. Ich hätte damals deutlich mehr Mithilfe von der verkaufenden Niederlassung einfordern sollen, als mich mit halbgaren Aussagen von denen und dem Händler vor Ort abspeisen zu lassen.


    Der Händler, wo ich jetzt bin, hat einen Serviceleiter, der keine weißen Hemden trägt und einem manchmal nicht die Hand geben kann, da er gerade selbst nen Schraubenschlüssel in der Hand hatte. Finde ich sympathischer als diese sterilen Glaspaläste mit ihrer ist-mir-doch-egal-Mentalität.

    Also der G21 stellte das Lenkrad nicht wieder zurück, genau so, wie in den Videos von gestern. Der G23 jetzt, macht dies auch nicht, aber deutlich weniger ausgeprägt, als beim G21. Daher hielt ich das für halbwegs normal.


    Unabhängig von der anstehenden Kontrolle am Fahrwerk, von der ich in meinem Vorstellungsthread berichtete, bekomme ich irgendwann im April eine neue Lenksäule, da ich das Problem mit dem "kleben" nach längerer Geradeausfahrt habe und der Wechsel von irgendwelchen Schrauben nur kurz etwas gebracht hat. Sollte der Wechsel ein noch besseres Zurückstellen bewirken, werde ich berichten.