Na erstmal kommt der Punkt der Wagen ist 5 Jahre alt und laut EU bla bla kann auch eine freie Werkstatt die Arbeiten auf dem selben Niveau durchführen.
Daher ist
- der Stundensatz nicht bei 300€, sondern bei 100€.
- zusätzlich müssen nicht alle Punkte, die laut TIS vorgegeben werden auch gemacht werden. z.B. mehrfach FS auslesen oder irgendwelche Diagnose wird von der Liste gestrichen. Dies kann aber am Ende den KVA um mehrere hundert € reduzieren
Mit dem Argument kommen die aber nicht durch wenn das Fahrzeug permanent bei Bmw war und alle Wartungen, Checkups und Reparaturen dort erhalten und dokumentiert sind. Dann müssen die das akzeptieren. Gibt genügend Urteile von Olgs und Blgs