Ganz genau da gibt es immer die Diskussion was greift StVO oder die EU Verordnung.
Aber wenn wir wieder in der Realität ankommen sieht es ja so, dass man nie auf die Idee kommt die Achslasten zu vergleichen. Bei einer Kontrolle wird eher auf die Sicherung der Ladung geachtet.
Beim TUV wird auch nie auf die Achslast Rücksicht genommen, wenn nicht explizit der Vermerk im Schein steht und zur Not hast du die Verordnung dabei und die meisten TUV Prüfer winken es durch.