Die in der Beschaffenheitserklärung aufgeführten Mängel und wie diese zu Behandeln sind gelten nur als Hinweis, sind aber nicht Verpflichtend vom Händler zu beheben.
Ich versuche das Donnerstag noch bei einem Termin mit dem Serviceleiter und dem Geschäftsführer Persönlich zu klären. Habe aber wenige Hoffnung das ganze ohne viel Theater und Rechtsanwalt klären zu können.
Auf jeden Fall und aus eigener Erfahrung ist es wirklich notwendig in der verbindlichen Bestellung (Vorvertrag) nochmal alle Punkte aufzunehmen, die bis zur Übergabe zu tun sind. Sonst ist es wirklich nur ein Hinweis und nicht bindend.
Hatte gerade den Fall, allerdings beim Mazda, da war der Serviceleiter wirklich top und hat selber alle Punkte nochmal aufgeschrieben und zwar Dellen an X, Y und Z beseitigen und Spiegel und Stoßstange Smart repair usw. genauso eine Politur, denn manche verstehen unter Aufbereitung nur Wäsche.
Hier in Viernheim gibt es eine Werkstatt die im großen Stil Rückläufer aus Leasing und Carsharing (Mini) bearbeitet.
Wenn du das gesehen hast willst sicher eher mehr Geld ausgeben und Neu kaufen
Neu ist immer gut aber wenn man in sofort ein Ersatz braucht oder genau weiß, dass es genug Fahrer gibt die sogar beim Leasing ihr Wagen folieren und so pflegen wie kaum ein normaler Mensch tut, was spricht dagegen