Danke Dir, da hast Du aber getrickst mit dem Foto
Sieht sehr cool aus, TOP
Naja, das Original ist ja auch ein Stück weit langweilig.
Danke Dir, da hast Du aber getrickst mit dem Foto
Sieht sehr cool aus, TOP
Naja, das Original ist ja auch ein Stück weit langweilig.
Ich grüße mal unbekannterweise zurück, weil Graffitiwände immer einen so schönen Hintergrund bieten
Dir auch allzeit gute Fahrt!
Dann könnte ich das unter dem Aspekt der Eigentumsverhältnisse schon mal nicht machen. Meine DME gehört nämlich dem Leasinggeber. Ich bin nur Besitzer, aber nicht Eigentümer. ![]()
Ich glaube, mein Gedankenfehler war, dass ich "Unlock" gedanklich immer gleichgesetzt habe mit "Aufhebung der Vmax-Begrenzung". Das wäre nämlich dann das von Dir zitierte Ändern der Betriebsparameter, die spezifisch für das Fahrzeug sind. Damit erlischt die BE mit allen sich daraus ergebenen Folgen.
Gut, dass wir das geklärt haben.
PS: Die Sache mit der straffreien Flucht habe ich dann auch mal nachgelesen. Kann ich nachvollziehen, erscheint mir aber am Ende nicht logisch. Ich bin aber auch kein Jurist.
Es ist in DE nichtmal verboten aus dem Gefängnis auszubrechen, da die Würde des Menschen per Grundgesetz unantastbar ist.
Lediglich die beim Ausbruch genutzten Wege mit Körperverletzung oder Sachbeschädigung sind strafbar.
Ebenso ist es mit den Jailbreak eines iPhones, solange ich den nur für Modifikationen nutze und damit keine Raubkopien nutze, ist es nicht verboten.
Warum Bosch es dann schützt?
Damit nicht jeder sehen kann was dort im Steuergerät passiert oder es anderweitig manipulieren kann, wie zB die Kilometer verändern.
Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Dann wäre doch als Erstes das Verhängen einer Gefängnisstrafe ein Verstoß gegen das Grundgesetz und damit per se schon illegal.
Ein Smartphone als Vergleich heranzuziehen hinkt aus meiner Sicht schon ein bisschen. Für die Verwendungen des Smartphones im öffentlichen Raum gibt es meines Wissens nach weder Gesetze noch andere Rechtsvorschriften. Für die Nutzung eines Autos hingegen schon. Fakt ist und bleibt: Du manipulierst das Fahrzeug, damit ist die BE futsch. Wenn ich mir MHD aufspiele und eine Klappensteuerung verbaue um mein Auto im Bedarfsfall so leise wie möglich zu machen, tu ich dem Rest der Welt zwar etwas Gutes - die BE ist trotzdem hinfällig. Auch wenn ich beides nicht nutze ist der Betrieb des Autos illegal.
Es ist mein Auto und ich kann damit halbwegs machen was ich will.
Der Unlock alleine stellt keinen Verstoß gegen dir StVO oder StVZO dar.
Naja, eigentlich darfst Du mit Deinem Auto gar nichts machen, was in irgendeiner Form Einfluss auf die Betriebssicherheit hat, wenn dies nicht von höherer Stelle abgesegnet worden ist (Gutachten, ABE, Eintragung, etc.)
Der Verstoß gegen die StVO/StVZO rührt dann bei einem Unlock doch eher daher, dass Du Dein Auto manipuliert hast und daher die BE erlischt. Man kann nicht einfach etwas am Fahrzeug ändern, durch das sich weiteres Manipulationspotentail ergibt und sich dann darauf berufen, dass man dieses Potential ja gar nicht nutzen will. Du darfst ja noch nicht einmal Nebelscheinwerfer nachrüsten, wenn diese nachher nicht funktionsfähig sind. Also zu sagen: "Hey, NSW find ich wegen der Optik cool. Nutzen will ich sie eh nicht und daher schließe ich sie nicht an." funktioniert leider nicht. Hat zwar im Grunde genommen noch nicht einmal Einfluss auf die Betriebssicherheit, weil die NSW vor der Nachrüstung ja gar nicht vorhanden waren, geht aber trotzdem nicht,
Alles anzeigenIch hatte zur Probefahrt einen 320d übers Wochenende bekommen.
Er hatte das Adaptive Fahrwerk mit wunderschönem 19“ Felgen.
Die Fahrten übers ländliche waren spaßig, aber anstrengend, wenn man sich mal in Ruhe unterhalten wollte, oder der Musik gelauscht hat. Comfort modus war weit weg von komfortabel.
Eine andere Probefahrt, nur ganz kurz eine Stunde, war mit dem M Fahrwerk. Auch 19“. Es gefiel mir besser, als das Adaptive, der Grund ist wohl der Hubabhänhige Stoßdämpfer, die nur Standard und M Fahrwerk haben. Die adaptiven haben die im G20 eingeführte Technologie nicht. Wie auch immer.
Waren in beiden Fällen die gleichen Reifen (RFT/non-RFT) montiert? Wenn nicht, hinkt der Vergleich . Die RFT werden aufgrund der wesentlich steiferen Flanken deutlich härter/unkomfortabler wahrgenommen.
Dann warte ich mal ab, wie das Auto das lernt. Letztens habe ich ins AC-Menu gesehen und musste feststellen, dass sowohl Heizung als auch Lüftung "eingeschaltet", aber nicht "aktiv" waren. Veilleicht ist das schon ein Teil des Lernprozesses und das Auto stellt beides von allein auf "Stand-by" und aktiviert die Heizung/Lüftung je nach Schwelle.
Bei der Kartenansicht unten links antippen, dann kannst Du adaptiv auswählen. Bin nicht im Auto, deshalb kann ich es Dir nicht genauer beschreiben.
Oder den Controller in der Kartenansicht nach rechts kippen, dann verbirgt es sich irgendwo unter den Einstellungen.
Danke! Werde ich morgen mal versuchen, obwohl ich mir relativ sicher bin, das heute auch schon gemacht zu haben. Bei der Einstellung des Zooms kann ich "adaptiv" anwählen, bei der Routenübersicht habe ich das nicht gefunden. Die adaptive Zoomansicht fand ich bei OS7 auch praktischer. Da ging das immer bis zum nächsten Abzweig. OS8 sucht sich da irgendeinen Maßstab aus, dessen "adaptiven" Hintergrund ich (noch) nicht erkennen kann. Auch das bei der Routenübersicht immer das Ziel auf der linken Seite eingeblendet wird, finde ich irgendwie überflüssig. Ich weiß doch, wohin ich unterwegs bin.