Man kann dafür kein Gutachten erhalten, Punkt.
Zudem werden die das Gutachten nicht mehr vor der Frist zur Änderung in eine Teiletypgenehmigung erhalten.
Mal in Kurzfassung:
Unsere Scheinwerfer sind als ganzes Teil genehmigt, inkl. aller elektrischen Module.
Daher sind die Module nicht zum Tausch durch einen Endkunden bestimmt und haben dafür eine entsprechende Kennzeichnung.
Durch den Tausch der Module, erlischt die Genehmigung des Scheinwerfers.
Diese Genehmigung kann nicht einfach wiedererlangt werden und man kann sich auch kein Gutachten ausstellen lassen.
Man müsste sich als Hersteller für Leuchtmittel und Scheinwerfer bei KBA registrieren und der Inverkehrbringer der modifizierten Scheinwerfer werden.
Das bedeutet keine Montage durch Endkunden, Anbringung eigener Teilenummern und regelmäßige Kontrollen durch das KBA.
Jetzt kommt der vermeintliche Trick einiger Anbieter, die Eintragung als Scheinwerfer des CS/CSL…
Was spätestens bei einem gründlichen Prüfer und den von außen sichtbaren Kabeln scheitert.
Ebenso wird das kein Gutachter in einer entsprechenden Kontrolle akzeptieren.