Meister, geh' noch mal in Dich!
Du bist kein Bittsteller, und flehst nicht um die Gnade einer Gefälligkeit. Du hast gegen Bares einen Leistungsanspruch erworben. Und wenn Du Dir 100% sicher bist, dass das Laserlicht nicht mehr funktioniert, dann fordere den Dir zustehenden Anspruch ein.
Ich weiß auch gar nicht, wieso Du etwas für das Auslesen der Steuergeräte gezahlt hast? Hast du das beauftragt? Die sollen überprüfen, ob das Laserlicht geht, und nicht wild irgendwas auslesen. Zum Glück haben wir jetzt eine Jahreszeit, die das Austesten des Laserlichts zu üblichen Geschäftszeiten ermöglicht. Und es darf auch nicht Dein Problem sein, wenn die den Nachweis nicht hinbekommen. Notfalls müssen die eben mit einem anderen Fahrzeug mit Laserlicht parallel fahren, um das festzustellen. Aber einfach auslesen, und dann sagen "Da ist nichts" ist halt nicht ausreichend.
Du musst mal aus Deiner Opferrolle rauskommen. Du hast einen Mangel, der muss behoben werden. Wie, kann dir egal sein, aber ich würde mich nicht mit dem kostenpflichtigen (!) Auslesen eines Steuergerätes zufrieden geben.