Beiträge von Volker66

    Hallo, ich habe eine verständnis Frage zum Software Update bei einem G21. Es ist ein 320i BJ 11/19 und das Fahrzeug hat aktuell die Software 11/2019.70. Eine neuere Software kann ich allerdings nicht laden. Die myBMW App zeigt es mir nicht an und die Update suche im Fahrzeug endet einfach ohne weitere Angaben. Gibt es dann schlichtweg keine neuere Software als das oder können höhere Versionen nur durch eine Vertragswerkstatt geladen werden? Oder bekommt man neuere Updates nur dann wenn man bestimmte Ausstattungen besitzt? Die Fahrzeug Batterie ist voll aufgeladen. Ich habe das Ladegerät auch bei einem Versuch angeschlossen gelassen.

    Natürlich werde ich das auch meinen Lokalen Händler fragen, aber ich wollte mir vorher ein Bild verschaffen. Vielen Dank für eure Hinweise :)

    Sorry to say, aber ALLE deine Fragen werden in diesem Beitrag beantwortet.

    Einfach mal gezielt die Suche in diesem Beitrag anwenden.

    Ich hatte dieselbe Ausgangssituation wie du, und habe den Werdegang hier detailliert beschrieben.

    Sorry Gents, aber ich finde eure theoretischen, konjunktiven Betrachtungen alle sehr unterhaltsam 🙂.

    Bringt die doch jetzt mal in die Realität, wo euch der Schupo Max Mustermann in einer allgemeinen Kontrolle anhält. Beim Blick in den FZS liest der nur "AHK" und "20" und "nicht zulässig". Wollt ihr mit dem dann diskutieren "...aber München hat doch gesagt...","... mein Werkstattmeister hat gesagt...", "... meine Oma findet auch...","und übrigens jetzt benutze ich die AHK doch garnicht ".

    Außerdem ist doch Radträger kein Anhänger.

    Schade das ich nicht dabei sein kann. Wäre bestimmt popcornwürdig 🙂.

    Am Ende der Debatte haltet ihr dann trotzdem eine Mängel Karte in den Händen.

    Ich hatte mich vor dem Räderkauf intensiv mit dem Thema 20" bei AHK befasst, und verschiedene Institutionen wie z.Bsp. Werkstätten und Prüforganisationen befragt.

    Das Ergebnis war ernüchternd. Es gab keine Übereinstimmung in den Aussagen.

    Fakt ist, wenn die AHK im Einsatz ist sind 20" verboten. Völlig unklar waren die Aussagen zur unbenutzten, eingeschwenkten AHK. Diese gingen von "dann geht's" bis "bleibt verboten, weil nur das physische Vorhandensein einer AHK reicht".

    Die Formulierung im FZS "bei 20" kein Anhängerbetrieb möglich" lässt den Mitarbeitern der Streckensicherung erheblichen Interpretationsspielraum zu. Will man das riskieren? Letztendlich muss das jeder für sich entscheiden.

    Ich habe mich daraufhin für 19" entschieden.

    Man kann dazu ganz normales Alu Bitumenband aus dem Baumarkt nehmen. Klebt wie Hacke, stinkt auch viel, man kann die Streifenbreite beim Kauf aussuchen und ist noch preisgünstiger.

    So beklebt fährt unser MX-5 seit 20 Jahren rum, und die Türen schließen wie bei einer S-Klasse.

    Wobei der Hauptgrund eher im Bereich Hifi Sound lag. Aber auch das funktioniert sehr gut 🙂.