Es ist ja für die Teile nun ein Gutachten angestrebt, wenn es dafür ein Gutachten gibt ist es zweifelsohne legal..
Vorher ist es sicher nicht legal, denn streng genommen wird an der Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs eine Änderung durchgeführt durch ein Teil eines Drittherstellers, was weder ein Gutachten besitzt, noch wird das Fahrzeug nach Einbau einer Abnahme unterzogen. Bei den CSL Modellen wurde ja sogar die Lichtfarbe extra in Zusammenarbeit mit dem KBA gemessen und angepasst und auch entsprechend abgenommen bzw. homologiert. Einfach nur ein Teil mit selber Funktion an ein anderes Fahrzeug verbauen ist was ganz anderes.
Zweifelsfrei lässt sich erst sagen es ist legal, wenn wie gesagt das Gutachten was der Hersteller ja machen möchte, vorliegt.
Danke für Deine Ausführungen - dann seh ich das auch nicht anders. Der Alex soll gerne hier ein "GO" geben, wenn eine ABE oder ähnliches vorliegt.
Trotzdem: gehen wir eine Frage weiter. Was ist, wenn ich die originalen CSL Leuchten kaufe, alles BMW, kein Drittanbieter. Diese Scheinwerfer sind doch dann zwar geprüft und abgenommen, aber, und das war wahrscheinlich meine eigentliche Frage, doch auch nicht mit einem G22 oder "normalen" G80 etc. Also ist die Frage, wird ein Scheinwerfer als Bauteil geprüft (so meine ich es mal in einer ECE Beschreibung bzw. Gesetzestext gelesen zu haben) oder im Verbund mit dem entsprechenden Fahrzeug.