CS und nicht CS Modelle unterliegen verschiedener spezifischer Typgenehmigungen.
In den Typgenehmigungen sind neben Antriebsstrang und Fahrwerkskomponenten auch Karosserie- und Beleuchtungsteile klar zugeordnet und dürfen nicht zwischen den Modellen vermischt werden. Andernfalls erlischt die komplette Typgenehmigung des Fahrzeugs.