M340i Blubbern, Knallen, Sound

  • supersprint ist dafür bekannt ordentlich klang aus den fahrzeugen zu holen. qualitativ finde ich die auch sehr gut. hatte mal eine komplettanlage von denen. allerdings sehr teuer und nicht alles ist eintragungsfähig. musst du also genau schauen. die preise sind keine komplettpreise by the way sondern für das jeweilige element. preis leistung ist derzeit bastuk und milltek sehr gut.

    Für einen ALPINA wird es eh schwierig was zu finden, da nicht Eintragungsfähig.

    Auch ist die ganze AGA beim aktuellen B3 ein ganzes Stück anders, zwar sind originale DP und ESD verbaut, dafür ist der OPF wieder von ALPINA.

    Und der S58 ist ja auch ein Biturbo, also alles anders.

    Ich denke mir halt, bevor man die OPF massiv ändert und zum TÜV wieder alles nix ist, sollte man ein paar Kreuzer investieren um hier eine saubere Lösung zu haben.

    Das sind natürlich nur meine 2Cent zum Thema ;););)


    Weise erdenken neue Gedanken, und Narren verbreiten sie

    Heinrich Heine (1797-1856), deutscher Dichter und Publizist
    --------------------------------------
    Viele Grüße aus bayrisch Schwaben Thomas alias schlumpf-nu

  • Für einen ALPINA wird es eh schwierig was zu finden, da nicht Eintragungsfähig.

    Auch ist die ganze AGA beim aktuellen B3 ein ganzes Stück anders, zwar sind originale DP und ESD verbaut, dafür ist der OPF wieder von ALPINA.

    Und der S58 ist ja auch ein Biturbo, also alles anders.

    Ich denke mir halt, bevor man die OPF massiv ändert und zum TÜV wieder alles nix ist, sollte man ein paar Kreuzer investieren um hier eine saubere Lösung zu haben.

    Das sind natürlich nur meine 2Cent zum Thema ;););)

    Du fährst einen Alpina B3 und willst für lauteren Sound bzw. Blubbern/Knallen die AGA ändern?!

    Ich habe echt was verpasst ?

  • Du fährst einen Alpina B3 und willst für lauteren Sound bzw. Blubbern/Knallen die AGA ändern?!

    Ich habe echt was verpasst ?

    Das habe ich so nicht geschrieben..........


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    Heinrich Heine (1797-1856), deutscher Dichter und Publizist
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  • Da ja einige hier doch immer noch durch Sorgen/Ängste bzgl. Legalität im Zaum gehalten werden, denke ich sollte man auch in aller Deutlichkeit erwähnen wenn man den OPF entfernt, ist die Polizei noch das geringste Problem.

    Das wird als Steuer-Vergehen geahndet, da die Abgaswerte sich unterscheiden und bekanntermaßen kennt das Finanzamt keine Verwandten.

    Ich kann das nicht in Euro beziffern, aber kenne aus dem Bekanntenkreis einen Fall wo der DPF beim 2,5er TDI entfernt wurde.

    Gesamtpreis inkl. Bußgeld, Nachzahlung usw. >10t €

    ( Nachberechnung allein der KFZ Steuer wurde auf Basis Inbetriebnahme des Fahrzeug mit Abgasnorm "0" also ohne alles getätigt )


    Muss ja jeder selbst wissen, aber da mancher wohl schon schlecht schläft wenn ein Fehlereintrag aufgrund von xy vorhanden sein könnte, wollte ich das zumindest mal anmerken.

  • hier mal ein 7 minuten video das klarstellt wie es tatsächlich aussieht... da hat sich jemand richtig mühe gegeben ;)


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  • Es fällt mir schwer das zu glauben und mal angenommen, das stimmt, noch viel schwerer das was in der Theorie stimmen "soll" auch nur annähernd in der Praxis so umgesetzt wird.

    Fahr mal mit 105db durch Köln und erzähl mir dann das Auto wird nicht stillgelegt. :rolleyes:

    ( ob rechtens oder nicht, sollen andere beurteilen )


    Wenn die komplette Rechtsgrundlage dazu fehlt, stellt sich mir obendrein die Frage wie das Strafmaß und die Berechnungsgrundlage bei meinem Bekannten stattgefunden hat.

    ( vielleicht hat es aber auch mit der Änderung der Behörden für die KFZ-Steuer auf den Zoll in 2014 zu tun, der A6 würde ich schätzen ist n Schlag älter )

    Das würde mich schon interessieren...


    Gibt's denn hier keinen Rechtsanwalt der was dazu sagen kann bzw. einen Freiwilligen der das mal ausprobieren möchte in letzter Konsequenz. :S

  • er hat ja die entsprechenden rechtsquellen dazu genannt. es ist ja auch logisch, dass es irgendwo einen wert geben muss, wann eine explizite tolleranzschwelle überschritten wird. sonst wäre es reine willkür ab wann man einen wagen sofort aus dem verkehr zieht. hier gibt es zwei maßgaben. einmal die im schein eingetragenen max werte zzgl. dern5 db tolleranz und zusätzlich einen fixen wert von 109db als absolute grenze.

    sprich, wer hier 106db eingetragen hätte, könnte nicht mehr auf die 5db pochen.

    irgendwie und irgendwo muss man halt spielräume abschließen. so hab ich es jedenfalls verstanden. der rest bezgl. steuerhinterziehung ist hingegen klar definiert und die genannten rechtsquellen lassen sich ja nachschlagen. da ich etwas vom fach bin hab ich das auch selber schom gemacht und nichts gegenteiliges finden können.

  • Ja, da bin ich ganz bei Dir was die Grenzen der Geräusche angeht, sonst wäre es Willkür und auf irgendwelchen Grundlagen muss ja verfahren werden.

    Es erscheint mir nur so das da Theorie und Praxis zwei völlig verschiedene Dinge sind.

    Ist aber vielleicht meine subjektive Wahrnehmung.


    Was die Kat Geschichte angeht:

    Ich frag mal nach ob ich ein paar Unterlagen von dem Bekannten einsehen kann, das interessiert mich ja doch sehr wie das zusammen passt.

    Ich halte euch auf dem laufenden...

  • was das hohe bußgeld angeht sieht es so aus, dass man eine untergrenze definiert und das ganze als emfehlung deklariert. sprich, bei einem unbeschriebenen blatt, summe x. die schwelle nach oben lässt man offen. allerdings gibt es zum schutz vor willkür natürlich auch klare anweisungen wie eine individuelle bemessung durchzuführen ist. das sprengt den rahmen aber in aller kürze... es wird geschaut was war bisher, wie schlimm war es, in welchem zeitraum, wie ist es mit der zu bewertenden angelegenheit, das einkommen wird sogar berücksichtigt usw... zusammengefaßt muss es angemessen und verhältnismäßig sein.

    sonst zaht der ein ingenieur 90 euro und der maurer 9000... wer weiß also was dein kollege auf dem kerbholz hatte oder ob da eine zusammengefasste geldbuße aus verschiedenen dingen zustandegekommen ist. jedenfalls gibt richtwerte an denen man sich hangelt. je nach sachbearbeiter können hier natürlich auch schon mal krasse Unterschiede sein. hier hilft dann ein guter anwalt weiter in dem er ähnliche Fälle ausgrabt und versucht vergleiche mit geringerem ausmaß zu erwirken.