Man muss sich das eh überlegen, weil nur weil man ein Video hat, heißt es nicht das das Gericht das anerkennt und wenn das nicht als Beweis zugelassen wird, ists leider nichts wert.. das sollte man halt auch bei einer Dashcam immer im Hinterkopf haben..
So grundsätzlich hast du da wohl Recht.
Aber wenn es zum Crash kommt, kann man im günstigsten Falle der Polizei vor Ort die Situation abspielen. Das kann helfen, um nicht auf Platz eins(Schuldiger, von der Polizei beurteilt) beim Unfallbericht der Polizei zu landen. Und gegebenenfalls den Polizeibeamten als Zeugen vorladen zulassen...
Das beim Aufzeichnungen von Dränglern etc. doch das Kennzeichen zu erkennen sind, finde ich schon gut.
(Gott seis gedankt, dass ich nicht mehr täglich mit dem Wagen raus muss. Allen anderen wünsche ich allzeit eine knitterfreie Fahrt )
Nochmal zum Aufzeichnungsprozedere:
Wie zuverlässig arbeitet das System beim Crash...das soll doch automatisch ausgelöst werden.
Danke und Grüße