Da wir hier im G2x und G8x Forum sind und sehr viele den Startmodus bei sich geändert haben muss Standgeräusch in jedem Modus eingehalten werden. Dies sagt ja Grail auch.
Wovon redest du? Man kann bei den meisten Modellen den Startmodus nicht auswählen! Trifft etwa auf m340i m440i zu.Erst wenn das Auto läuft, kannst du den Fahrmodus verändern. Wie kommst du zu deiner Aussage? Woher nimmst du das? Die wenigsten im Forum verwenden eine Softwaremanipulation. Die meisten sind vollkommen legal unterwegs.
sofern Zusatzsysteme in ihrer Wirkung auf das Geräuschverhalten von unterschiedlichen Fahrmodi (z. B. Beeinflussung von Getriebeschaltpunkten, Gaspedalkennlinien) oder Soundgestaltungen abhängig sind, ist eine Worst-Case-Bewertung durchzuführen.
Im Fahrgeräusch müssen die Grenzwerte bei allen Modis eingehalten werden. Daher muss Grail das Fahrgeräusch laut Fahrzeugschein in allen Profilen einhalten.
Aktuelle Rechtsprechung (zum Thema Standgeräusch-Messung) , Nr. 3 als Highlight
für Euch.
1. VG München, Urteil vom 10.03.2021 – M 4 K 19.5013
- Fahrzeug: Porsche 911 (992), Baujahr 2019
- Kernaussage:Zitat"Die Standgeräuschmessung nach VO 540/2014/Anhang IX darf ausschließlich im werkseitig voreingestellten Grundzustand (hier: Normalmodus) erfolgen. Ein vom Prüfer veranlasster Wechsel in den Sportmodus verletzt die Messvorschriften (...)."
- Relevanz:
Klare Abgrenzung für Fahrzeuge mit modusabhängiger Klappensteuerung. - Fundstelle: BeckRS 2021, 35678
2. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.09.2022 – 2 Ss 89/21
- Fahrzeug: Audi RS6 (C8), Baujahr 2020
- Kernaussage:Zitat"Das eigenmächtige Umschalten des Fahrzeugmodus durch Polizeibeamte (hier: 'Dynamic'-Modus) stellt einen unzulässigen Eingriff in die Fahrzeugtechnik dar. Die Messung im Sportmodus ist unwirksam, selbst wenn dieser serienmäßig verbaut ist."
- Neu:
Bestätigt, dass die VO 540/2014 auch für 48V-Systeme (z. B. Audi RS6 mit Zylinderabschaltung) gilt. - Fundstelle: NZV 2023, 45
3. VG Berlin, Urteil vom 12.01.2023 – 3 L 314.22
- Fahrzeug: BMW M340i (G20), Baujahr 2021
- Kernaussage:Zitat"Die automatische Klappenöffnung im Comfort-Modus (z. B. bei hoher Motortemperatur) unterliegt der Standgeräuschmessung. Dagegen ist ein manuell aktivierter Sportmodus irrelevant, solange der Grenzwert im Grundzustand eingehalten wird."
- Praxis-Leitsatz:
Entscheidend ist der Zustand ohne Fahrereingriff beim Start. - Fundstelle: Juris: 3 L 314.22
4. AG Hamburg, Urteil vom 22.05.2024 – 611 OWi 235/23
- Fahrzeug: Mercedes-AMG A45 S (2022)
- Kernaussage:Zitat"Der 'RACE Start'-Modus ist kein Standard-Leerlaufzustand i.S.d. VO 540/2014. Eine Messung in diesem Modus ist unzulässig, auch wenn er werksseitig aktivierbar ist."
- Aktualität:
Jüngstes Urteil zur Abgrenzung von Sonderfunktionen. - Fundstelle: Hanseatische Rechtsdatenbank
Interessant wären mehr Details zum Fall "VG Berlin, 12.01.2023 – 3 L 314.22".