Er sucht die alte Version des Natural Air Halters in der Starterversion.
Müsste die sein Screenshot_2025-09-25-14-24-43-128_com.android.chrome.jpg
Stark reduziert, weil Geruch verflogen... 🤣
Er sucht die alte Version des Natural Air Halters in der Starterversion.
Müsste die sein Screenshot_2025-09-25-14-24-43-128_com.android.chrome.jpg
Stark reduziert, weil Geruch verflogen... 🤣
Ich glaub ich hab die Antwort vom Prüfer grad nicht richtig verstanden, oder er meine Frage...
Er meinte, das kann man i. V. oder ohne i. V. machen. Beides geht. Ohne i. V. kann ich dann die Komponente auch einzeln verwenden oder eben in Kombination... 🤣 🫣
Das Gelände ist leider ziemlich abgeschirmt.
Ich bin da letztens mal mitm Bike vorbei gefahren.
Dann werd ich da bei der Prüfstelle nochmal vorbei fahren und das pürfen lassen...
Da hab ich auch grad nachgeschaut - TL kostete 72,50 und SV kostete 60,-
Beides bei der selben Gesellschaft, beides 19.3er
Die scheinen zu würfeln ![]()
Vielleicht muss sie in der Bauform noch angepasst werden und kommt dann später wieder dazu.
Das war das erste indem vermerkt ist, dass noch keine Eintragungen vorhanden waren.
In der zweiten Eintragung wird dann Bezug zur TU-Nummer der ersten Eintragung hergestellt.
Was mich irritiert ist, dass in dem Text der in die Fahrzeugpapiere kommt kein Bezug drin steht. Oder wird das dann erst auf dem Amt so formuliert?
Siehe #4459
so kenne ich das eigentlich auch...
Der Bezug zu den 19" ist bei der Eintragung der SV vermerkt.
Auf meine Frage, ob ich mit den 18" auch noch mal kommen müsse meinte der Prüfer, wenn das auch OEM-Felgen sind, dann muss man das nicht eintragen.
Du fährst aber Sommer wie Winter die selben Dimensionen, oder?
Jetzt hab ich mir aber nochmal die Eintrgung angesehen. Im Fließtext wird Bezug auf die TL genommen. Reicht das aus?
Ich dachte, es müsse auch hier dabei stehen.
Ich hätte mal eine Frage zu Eintragungen - evtl kann mir hier wer von euch weiterhelfen...
1. Eintragung der TL. Hier steht im Gutachten, dass die Änderungen der Fahrzeugpapiere zurückgestellt ist - sprich erst beim zB Ab-/Anmelden des Fahrzeuges wird das relevant. Bis dahin reicht der Zettel vom TÜV/DEKRA etc.
Soweit für mich klar...
2. Eintragung der SV. Hier steht drin, dass das Gutachten seine Gültigkeit verliert, sobald noch etwas geändert wird was Einfluss auf die SV hat. In meinem Fall die TL. Da die aber vorher eingetragen war, wahrscheinlich auch irrelevant.
Es steht aber nicht drin, dass die Änderung der Fahrzeugpapiere zurückgestellt ist - der Prüfer meinte aber, der Zettel der Eintragung sei ausreichend - so wurde es auch in der Abnahme vermerkt.
Soweit auch klar...
ABER - in beiden Abnahmen stehen nur die Teile für sich allein - müsste hier bei der zweiten Eintragung (der SV) nicht ein Verweis auf die TL mit drinstehen? So sieht es irgendwie so aus, als wäre die TL bei der Abnahme der SV nicht mit verbaut gewesen...
Meine Frage hierzu, ab wann ist denn der Punkt erreicht, dass man die Papiere korrigieren lassen muss?
Und ist das so korrekt, dass nicht drin steht "Spurverbreiterung xxx in Verbindung mit Tieferlegung xxx"?
Die selben hätte ich auch gefunden - denke das ist es.