MichaelNRW
"Des Weiteren muss über eine Leistungsmessung nachgewiesen werden, dass wir uns im Rahmen der 5%-igen zulässigen Abweichung ggü. der Leistung aus dem Teilegutachten der Leistungssteigerung befinden um die Emissionsklasse weiterhin einzuhalten."
Nur um es zusammenzufassen und zu verstehen, bei diesem Zitat geht es doch nur darum, dass bei anderen als in dem Teilegutachten von 55parts genannten zulässigen Bauteilen eine Leistungsmessung notwendig ist? Mit den Teilen von 55parts ist das nicht der Fall.
Ich finde die Gutachten von 55parts schon recht flexibel, wenn ich dort meine eigene Aftermarket Downpipe mitnehmen darf. Ich kann gut verstehen, dass sich die Tüv Prüfer quer stellen mit anderen Anbauteilen. Auch wenn es offensichtlich möglich wäre, will keiner seine Unterschrift drunter setzen, weil es nicht durch Messungen nachgewiesen wurde. Andere Tuner wie aulitzky tuning geben das Gutachten niemals aus der Hand und machen alle Eintragungen ausschließlich vor Ort. Da kann man rein gar nichts auf eigene Faust verändern und auch nichts selbst nachlesen. Eigentlich ist es Luxus, dass man das Gutachten von 55parts in den eigenen Händen hält. Da es unter negativem öffentlichen Interesse sicherlich besonders kritisch durch die Prüforganisation erstellt wurde, sollte es einwandfrei sein.
Welche Teilegutachen gibt es denn wirklich, die durch eine Prüforganisation genehmigt, mit denen etwas eingetragen und anschließend verworfen und ausgetragen werden mussten?