Wer sich einlesen will muss wohl nach ECE R 51.09 oder neuer suchen,
Interessant in dem Kontext ist auch 'Verfahren für die Genehmigung von Fahrzeugen mit Klappenanlage und/oder Soundgeneratoren (auch Soundaktuatoren genannt) nach UN-Regelung Nr. 51, Verordnung (EU) Nr. 540/2014 und Richtlinie 70/157/EWG', gerade auch Absatz 2):
Sofern Zusatzsysteme in ihrer Wirkung auf das Geräuschverhalten von unterschiedlichen Fahrmodi (z. B. Beeinflussung von Getriebeschaltpunkten, Gaspedalkennlinien) oder Soundgestaltungen abhängig sind, ist eine Worst-Case-Bewertung durchzuführen. Diese Bewertung muss alle praktisch möglichen Kombinationen der Schaltmöglichkeiten umfassen. Sollten bei Messungen nach Anhang III unter Einhaltung sämtlicher Randbedingungen mehrere Modi hinsichtlich ihres Verhaltens als Prüfmodus in Frage kommen, ist der Modus mit dem höchsten Geräuschpegel auszuwählen.