Da ich davon ausging, dass solche Einträge im iDrive nur von einer BMW-Werkstatt gemacht werden können, habe ich gedacht, dass passt.
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Ich vermute daher, dass der Vorbesitzer den Service in einer freien Werkstatt machen ließ und anschließend es selbst zurückgesetzt hat. Das setzt dann zwar das zurück, wann der nächste Service fällig ist, aber es gibt keinen Eintrag im iDrive.
Das ist so nicht ganz korrekt. Auch freie Werkstätten dürfen Regelwartungen erledigen, ohne dass ein Garantie- / Gewährleistungsanspruch verfällt. Das ist EU-Recht, aber natürlich müssen die Herstellerangaben beachtet werden. Zudem können freie Werkstätten eine Lizenz für das von Michael schon angesprochen Aftersales-Portal erwerben und können darüber dann auch ganz offiziell durchgeführte Services an BMW melden.