Da müsste jetzt jemand, der Zugriff auf die entsprechende Systeme hat, nachschauen, ob dieses Auslesen und Löschen des Fehlerspeichers zum Standardumfang beim Wechsel der Bremsflüssigkeit gehört. Wenn ja, hätte es dir m. E. nicht berechnet werden dürfen. Wenn nicht, hätte sie dich m. E. vorher um Zustimmung bitten müssen.
Beiträge von Toscha42
-
-
Als ich die Rechnung erhalten habe war eine Position für das Fehlerspeicher Aulesen und Löschen drin, verrechnet mit 3 AWs.
Eine solche Position hatte ich weder beim Ölservice mit 33.000 km auf der Rechnung, noch beim Fahrzeugcheck mit 66.000 km (keine Rechnung da Service-Inclusive) in der Übersicht über die durchgeführten Arbeiten).
Wieso hast du überhaupt eine Rechung bekommen?
-
Habe ich immer in der Arbeitstasche und stecke den Schlüssel nach Ankunft an der Firma oder beim Kunden dort rein.
Die habe ich auch, seit einem guten Jahr. Mittlerweile stelle ich aber fest, dass die Schutzwirkung deutlich nachgelassen hat. Mittlerweile entriegelt das Fahrzeug häufig auch, wenn ich mich nähere und der Schlüssel noch im Etui steckt. Hast du Ähnliches bei dir auch beobachtet?
-
was mache ich denn jetzt bitte hilfe
Langsamer machen, bis dich jemand von hinten wegbeamt.
-
Sepia II
Verblüffend. Sepia hätte ich immer als Braunton erwartet, aber nie so weit ins Blau reichend.
-
Ist es tatsächlich so, dass ich bei meinem G21 aus 02/22 RTTI für 69.- Euro und Kartenupdate für 89.- Euro nachbuchen muss
Die kurze Antwort lautet 'Ja.'.
Und horfic hat ja auch schon eine etwas ausführlicher e Antwort gegeben.
-
Die Weller-Gruppe?
Händler und Niederlassungen unterscheiden sich in der Sprachregelung bei BMW signifikant. Händler, wie z. b. die Weller-Gruppe, sind eigenständige Unternehmer, die einen Händlervertrag haben. Niederlassungen sind Teil des BMW-Konzerns, 'gehören' also der BMW AG, und sind nicht nicht selbständig.
-
Bei wissentlichen Veränderungen liegt der Fall anders, da gilt als Allgemeinwissen, dass so was die Garantie oder Gewährleistung aushebeln kann. Reifen aber sind Verschleißteile, da ist ein Wechsel innerhalb der Gewährleistungsfrist keinesfalls ausgeschlossen, ähnlich wie z. B. beim Öl. Und so wie beim Öl die freigegebenen Öle in der BA aufgeführt sind, müsste es dort auch einen für den Kunden leicht auffindbaren Hinweis geben, wenn nur auf freigegebene Reifen gewechselt werden darf.
-
Eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit fände ich überraschend. Ich vermute eher pragmatische Gründe, würde das System bereits bei 1 km/h aktiviert, so könnte man im Stau kaum noch sinnvoll zum Fahrzeug vor einem aufschließen.
-
// Wo genau sehe ich die *-Markierung?
Auf der Flanke, hier z. B.: