Das mag ja sein, dass der Serviceberater da so nannte. Aber alles andere, wie z. B. besagte 'Genehmigungsfreude bei fünf Jahre alten Fahrzeuge', spricht halt nun mal allein für Kulanz, nicht für Garantie. Der wesentlich Unterschied für den Kunden hier ist, ohne allzu tief ins Juristische einzusteigen, auf eine Garantieleistung hat der Kunde einen Anspruch; welchen genau, ist dann in den Garantiebestimmungen definiert, die der Kunde kennt. Die Kulanz ist immer eine freiwillige Abwicklung durch den Hersteller, auf die es keinen Anspruch gibt. Und eben um bei einer Kulanzabwicklung dem Kunden im Vorfeld schon eine Auskunft geben zu können, gibt es die Kulanzanfrage bei BMW bevor mit der Arbeit begonnen wird.
Ciao
Toscha