Kann es sein, dass die originale Haube mit in die Lackierei geht, als Farbmuster gewissermaßen?
Ciao
Toscha
Kann es sein, dass die originale Haube mit in die Lackierei geht, als Farbmuster gewissermaßen?
Ciao
Toscha
Mein 'Problem' hier ist, ich habe mich Tieferlegung noch nie befasst. Für mich war, ist aber ein wenig schon her, Höherlegung mal ein Thema. Aber eben fürs Motorrad auf der Rennstrecke. Und da erfolgt die über Umlenkhebel, nicht über Federn.
Ciao
Toscha
Ich sag ja, wenn man mal drüber nachdenkt, wird klar, dass die Tieferlegungsfedern das selbst gar nicht 'wissen' müssen. ![]()
Ciao
Toscha
So ärgerlich das auch ist, sei froh, dass du so penibel geprüft hast. Traurig genug, dass es in der gesamten Lieferkette einschl. Aufbereitung zur Auslieferung niemandem aufgefallen ist. Man will ja schließlich niemandem unterstellen, es wäre bewusst 'übersehen' worden.
Ciao
Toscha
Danke, so verstehe selbst ich Laie das. Klar, wenn die werksseitige Tieferlegung mittels kürzeren Federn ggü. Serie erfolgt, dann nehmen noch kürzere Federn dort weniger weg. Eigentlich logisch. Wenn man mal drüber nachdenkt.
Ciao
Toscha
Darauf bezog sich die Aussage, denn wie wir alle wissen, vergessen die Federn einfach alles...
Nachdem jetzt die kognitiven Fähigkeiten von Tieferlegungsfedern ausreichend beleuchtet wurden, zur eigentlich spannenderen Frage, zumindest für mich. Wie wird mittels dieser Federn ein Fahrzeug tiefergelegt? Und wieso wird bei Einsatz der gleichen Federn das eine Fahrzeug (mit M-Fahrwerk) um 20 mm tiefergelegt und das ohne um 30 mm?
Die Frage ist ganz ernst gemeint, ich kann mir gerade wirklich nicht vorstellen, wie das funktioniert.
Ciao
Toscha
In den Verbrauch nach WLTP-Norm fließt Anhängerbetrieb nicht ein. ![]()
Ciao
Toscha
Lustig ist mein Mittelname. ![]()
Was heißt denn in Bezug auf Tieferlegungsfedern, die seien dabei komplett raus? Deswegen ja die bewusst laienhaft formulierte Frage. Wie funktioniert auf Basis dieser Federn die Tieferlegung denn dann tatsächlich?
Ciao
Toscha
Mal laienhaft blöd gefragt, woher 'wissen' die Tieferlegungsfedern, dass aufgrund M-Sportfahrwerk bereits eine werksseitige Tieferlegung erfolgt ist?
Ciao
Toscha
Laut EU-Verordnung muss das Spurhaltewarnsystem ab einer Geschwindigkeit von 65 km/h aktiv sein, das System zur Richtungskorrektur ab 70 km/h; beide bis mindestens 130 km/h. Beide Systeme müssen beim Fahrzeugneustart zwingend aktiviert werden, eine Deaktivierung ist zulässig, muss aber durch eine konstante Warnleuchte angezeigt werden.
Ciao
Toscha