Ich selbst habe Spurplatte von H & R, da steht in der ABE:
1.2. Beschreibung und Änderungsumfang:
Spurverbreiterung durch Anbau von Distanzringen an der Vorder- und Hinterachse oder nur an der Hinterachsein Verbindung mit Serien-LM-Rädern.
Durch die Einschränkung auf Serien-LM-Rädern kann es also durchaus sein, dass Nachrüst-LM-Räder in ihrem enstprechenden Gutachten anderes, also z. B. auch Spurplatten nur vorn, erlauben. Oder der Gutachter ist bei Nachrüst-LM-Rädern von der genannten Auflage 'entlastet', da sie in dem Fall gar nicht gilt.
Allgemein gibt es keine Regel, der zufolge Spurplatten nur vorn nicht zulässig wären.
Ciao
Toscha