Beiträge von Toscha42

    Ich selbst nicht eine, das gaben meine bisherigen Fahrzeuge nicht her. Ein guter Freud meines Sohnes, der nebenberuflich Autos 'macht', erzählt regelmäßig davon. Der fährt z. T. bis nach Passau für Eintragungen, eben weil er in der Nähe keine Prüfer hat, die mit Augenmaß vorgehen, sondern nur solche, die sich an die 'Papiere' halten.

    Aber lassen wir das, wie du zu recht sagst, diese Diskussionen führen zu nichts.


    Ciao

    Toscha

    Gefragt war allein, ob man für ein bestimmtes Rad bei einer bestimmten Reifen-/Felgenkombination eine zusätzliche Abdeckung braucht. Und laut Gutachten braucht man die eben. Dass es ausreichend viel Beispiele dafür gibt, dass eine Abdeckung nicht notwendig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt. Und wer an einen Prüfer mit Sachverstand gerät, wird aufgrund der genannten Beispiele keine Probleme bekommen, wenn er ohne Abdeckung zur Vorführung kommt. Wer aber an einen Korinthenausscheider gerät, der zudem auch noch schlecht geschlafen hat, wird eventuell wieder nach Hause geschickt. Diesem Prüfer dann zu sagen, benutz mal die Suchfunktion des G20-Forums, ist vermutlich eine eher schlechte Idee. ;)


    Ciao

    Toscha

    Florian137, O.Z. hat für die MSW 74 mehrere ABEs (53665für 8,5 J x 20, 53666 für 9,0 J x 20 und 53667 für 9,5 J x 20) und eine mir unbekannte Anzahl dazugehöriger Gutachten erstellt. Bei den Gutachten bezieht sich immer eines auf die Vorderachse (Achse 1) und dazu gehört dann eines für die Hinterachse (Achse 2).


    Für die Diskussion hier, Basis G21 330i, ist vor allem folgende Kombination interessant:

    Achse 1: 8,5 J x 20 mit 225/35-20 - Gutachten zur ABE Nr. 53665, Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55013821

    Achse 2: 9,0 J x 20 mit 265/30-20 - Gutachten zur ABE Nr. 53666, Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55012921


    Wer hinten 9,5 J x 30 fahren möchte, braucht dafür:

    Achse 1: 8,5 J x 20 mit 225/35-20 - Gutachten zur ABE Nr. 53665, Anlage 37 zum Prüfbericht Nr. 55013821

    Achse 2: 9,5 J x 20 mit 265/30-20 - Gutachten zur ABE Nr. 53667, Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55802721


    Ciao

    Toscha

    Das ist alles richtig und mir soweit auch klar. Das scheint problemlos zu passen, keine Frage.


    Aber BD-G21 wird sich doch nicht darauf verlassen können, dass ihm der Prüfer die Räder einträgt, wenn im Gutachten steht, dass Abdeckungen angebracht werden müssen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass alle Prüfer bundesweit so nonchalant über die Auflage hinweg lesen.


    Mein Wagen ist ja nach zahm, mit nur 11 mm. Irgendwer, ich meine Keya, fährt ja sogar 18er Distanzen. Allerdings auf einem G20, mag sein, dass der eine andere Achse hat.


    Ciao

    Toscha

    dass ich die Kombi ohne Flaps am Kotflügel fahren kann. Richtig.

    Zu 50 % richtig. :)

    An der Vorderachse (Achse 1) findet sich in der Anlage 38 bei den Auflagen: R02, T90

    An der Hinterachse (Achse 2) findet sich in der Anlage 23 bei den Auflagen: K2b, R03, T94


    Auflage K2b:
    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

    möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

    genannten Bereich abgedeckt sein.


    Ciao

    Toscha

    BD-g21, bitte entschuldige meinen Beitrag #330. So ein Durcheinander wie bei der MSW 74 habe ich noch nie erlebt. :rolleyes:


    Laut Anlage 38 zum Prüfbericht Nr. 55013821:

    MSW 74, 8,5J X 20H2 an Achse 1 mit 225/35 R20


    kannst du laut Anlage 23 zum Prüfbericht Nr. 55012921:

    MSW 74, 9,0J X 20H2 an Achse 2 mit 265/30 R20

    fahren.


    Nochmal sorry,

    Toscha