Ach, ich kenne jemanden, der hat so alle vier, fünf Monate gewechselt. Also habe ich mal gehört …
Zu 'meiner' Zeit war die Haltedauer max. 11 Monate oder max. 14.000 km. Das kann sich aber natürlich geändert haben.
Beiträge von Toscha42
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Nicht zwingend, die App kann man auch als Kunde in DE kaufen. Nur halt eben nur im Ausland nutzen.
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Im internen Sprachgebrauch bei BMW gibt es den Begriff 'Direktionsfahrzeuge' überhaupt nicht, das ist eventuell einfach nur ein Helvetismus. Gebrauchtfahrzeuge, die auf die BMW AG zugelassen waren, waren vorher dem Fuhrparkmanagement unterstellt mit unterschiedlichen Verwendunsgzwecken. Das können sein:
- Fuhrparkfahrzeuge: zur dienstlichen Verwendung durch Mitarbeiter.- Firmenfahrzeuge zur persönlichen Nutzung: üblicherweise als Dienstwagen bezeichnet.
- Entwicklungsfahrzeuge: in aller Regel nicht zum Weiterverkauf vorgesehen.
Darüber hinaus gibt es Fahrzeuge, die auf die BMW Leasing GmbH zugelassen waren. Das sind vor allem Fahrzeuge aus dem Mitarbeiter-Leasing, die ein MA selbst konfigurieren und dann über 6 bis 10 Monate nutzen konnte. Und natürlich 'normale' Leasingrückläufer, die dann aber überlicherweise 36 Monate alt sind.
Vorführwagen waren auf einen Händler zugelassen; da weiß ich aber nicht, ob sich das mit Agenturmodell nicht eventuell geändert hat.
Und dann gibt es natürlich noch die Jahreswagen, die ein Mitarbeiter zu besonderen Konditionen kaufen kann. Die müssen 6 Monate im Besitz des MA bleiben, bevor er sie dann zu seinen eigenen Konditionen verkaufen darf.
die Wägen haben alle ca 10-16‘000KM
Das ist die typische Haltedauer der unter den beiden ersten Punkten rubrizierten Fahrzeuge.
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Dann natürlich.

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Das muss nicht zwingend so gelöst werden. Die Schisser-App von BMW funktioniert ja auch außerhalb Deutschlands, nur eben nicht im Inland.
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Ich vermute stark, dass die Homologation für CH sich nicht gravierend von der für DE bzw. EU unterscheidet. Erstmals zugelassen wurde der Wagen natürlich konform zur StVZO. Wären für die Einlösung in der Schweiz technische Anpassungen nötig, hätten die bereits erfolgt sein müssen.
Was den Drive-Recorder angeht, müsstest du dich informieren, was diesbezüglich in CH zulässig ist.
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Lies doch bitte, was da steht.
Nicht *alle* M340i, aber alle ab ca. Ende Q3 2020. -
Schon angemeldet für 'Held des Parkhauses'?

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Was meinst du mit 'Rekuperationssystem'? Der M340i hat seit Ende 2020 ein MH-System (48 Volt, 8 kW zusätzlich via Riemenstartergenerator). Wenn du das nicht willst, musst du nach einem älteren suchen.
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Und sie werden eventuell auch weniger getreten.